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ikr: PRIIP-Durchführungsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft

Vaduz (ots)

Gemäss Art. 11 des Gesetzes vom 4. November 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte hat die Regierung das Inkrafttreten des PRIIP-Durchführungsgesetzes mit Verordnung festzulegen. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. September 2017 das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2018 festgelegt. Damit wird sichergestellt, dass in Liechtenstein die europäischen Vorgaben zu PRIIP gleichzeitig wie in der Europäischen Union in Kraft treten, was für den Zugang Liechtensteins zum europäischen Markt zentral ist.

Das Europäische Parlament hatte im September 2016 wegen inhaltlicher Bedenken Einwände gegen die durch die Europäische Kommission zur PRIIP-VO erarbeiteten delegierten Verordnung erhoben, weshalb die Inkraftsetzung der PRIIP Vorgaben auf europäischer Ebene vom 31. Dezember 2016 auf den 1. Januar 2018 verschoben wurde.

Die PRIIP Vorgaben gelten in erster Linie für Fondsmanager, Versicherungsunternehmen, Banken oder Wertpapierfirmen. Sie dienen der Verbesserung der Transparenz von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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