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ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag betreffend den Staatsbeitrag an die Krankenkassen für das Jahr 2018

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Mai 2017 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein über den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) der übrigen Versicherten für das Jahr 2018 genehmigt.

Staatsbeitrag auf unveränderter Höhe

Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2018 grundsätzlich auf gleicher Höhe wie im Vorjahr festzulegen. Gleichzeitig soll aber der Anteil der vom Staat übernommen Behandlungskosten des Landesspitals demjenigen der anderen Spitäler, bei denen der Staat einen Beitrag leistet, angepasst werden. Bisher übernimmt der Staat 23% der Kosten der stationären Behandlungen des Landesspitals, aber 55% dieser Kosten bei den anderen Vertragsspitälern der Grundversorgung. Im Sinne der Gleichbehandlung sowie der Vergleichbarkeit der Spitalkosten mit der Schweiz soll der Staatsanteil beim Landesspital ebenfalls auf 55% angehoben werden.

Vereinheitlichung im Bereich der Spitalfinanzierung

Durch die Vereinheitlichung des Staatsanteils für die Spitäler der Grundversorgung ergeben sich Mehrkosten im Bereich der Spitalfinanzierung von CHF 4 Mio. Um den vom Staat insgesamt finanzierten Anteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung konstant zu halten, sind daher von dem im vergangenen Jahr beschlossenen Staatsbeitrag an die Krankenkassen von CHF 33 Mio. die erwähnten CHF 4 Mio. abzuziehen. Daher beantragt die Regierung, den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2018 auf CHF 29 Mio. festzulegen.

Erwartete Auswirkungen und flankierende Massnahmen

Der im Vergleich zu 2017 insgesamt konstante Staatsbeitrag ist im Hinblick auf die Prämie neutral. Alle anderen Einflussgrössen auf die Prämien, vor allem die Kostenentwicklung und die Veränderung von Reserven, bleiben dabei unberücksichtigt. Auch für die Landesrechnung ist die Umstellung neutral. Den Mehrausgaben bei den Staatsbeiträgen an Spitäler stehen entsprechende Minderausgaben beim Staatsbeitrag an die Krankenkassen gegenüber.

Zu beachten ist allerdings, dass die für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ausgewiesenen Bruttokosten im kommenden Jahr um rund CHF 4 Mio. sinken werden, da dieser Betrag künftig statt in den Rechnungen der Kassen in der Landesrechnung enthalten sein wird. Hierbei handelt es sich um keine echte Kostensenkung, sondern um eine reine Finanzierungsumverteilung.

Als Begleitmassnahmen zur Eingrenzung der Kostenentwicklung wurde von der Regierung in den vergangenen Jahren eine Reihe von tariflichen Massnahmen verabschiedet. Ausserdem ist Anfang 2017 das revidierte Krankenversicherungsgesetz in Kraft getreten.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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