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ikr: Verordnung zum Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 29. November 2016 die Verordnung zum Bevölkerungsschutzgesetz genehmigt.

Die Verordnung regelt das Nähere über die Führungsstrukturen im Bereich des Bevölkerungsschutzes, über die wirtschaftliche Landesversorgung sowie über die Aus- und Weiterbildung der Rettungs- und Hilfsdienste und der Führungsorgane. Die Anpassungen waren aufgrund der kürzlich vom Landtag verabschiedeten Revision des Gesetzes über den Schutz der Bevölkerung notwendig geworden. Um die Materie künftig einheitlich und übersichtlich zu regeln und den Vollzug des Gesetzes zu erleichtern, wurden die bisherigen sechs Verordnungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes, mit Ausnahme der Alarmierungsverordnung, neu in einer Verordnung zusammengefasst. Weiter wurde im Zuge der Überarbeitung und Aktualisierung der Verordnungsmaterie die aktuelle Regelungsdichte auf das Notwendige reduziert.

Die Verordnung tritt zusammen mit dem revidierten Gesetz am 1. Januar 2017 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Claudia Gerner
T +423 236 65 93

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