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ikr: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution für Liechtenstein

Vaduz (ots/ikr) -

Am 4. Oktober 2016 verabschiedete die Regierung die Stellungnahme betreffend die Schaffung eines Vereins für Menschenrechte sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabsstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamts in das Amt für Soziale Dienste. Damit kann die Vorlage in der November-Sitzung des Landtages in zweiter Lesung behandelt und verabschiedet werden.

In der Landtagssitzung vom 10. Juni 2016 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution sowie die Verlagerung von Aufgaben der Stabstelle für Chancengleichheit und des Ausländer- und Passamtes in das Amt für Soziale Dienste (BuA Nr. 57/2016) in erster Lesung beraten und begrüsst. Der Landtag hat mit 22 Ja-Stimmen mit grosser Mehrheit Eintreten beschlossen.

Nach Würdigung der in der Debatte vorgebrachten Argumente wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen.

Finanzierung und Namensgebung

Anlässlich der ersten Lesung wurde insbesondere die Frage der Finanzierung des neu zu schaffenden Vereins ausführlich beraten und es wurde der Wunsch nach mehr Planungssicherheit gefordert. Dementsprechend schlägt die Regierung nunmehr einen Finanzbeschluss über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Verein in Höhe von jährlich 350'000 Franken für die ersten drei Jahre (2017-2019) vor, sodass der Verein über die gewünschte finanzielle Planungssicherheit verfügt. Aufgrund der bereits vorgeschlagenen Rechtsgrundlage kann der Staatsbeitrag ab dem Jahre 2020 entweder ordentlich im Rahmen des jährlichen Voranschlages bzw. Finanzgesetzes oder allenfalls wieder mittels eines Finanzbeschlusses beispielsweise für weitere drei Jahre gesprochen werden.

Zudem schlägt die Regierung neu als Abkürzung für den zu schaffenden Verein für Menschenrechte in Liechtenstein "VMR" bzw. für das entsprechende Gesetz die Abkürzung "VMRG" vor, da zu Recht darauf hingewiesen wurde, dass die vorgeschlagene Abkürzung "VML" bereits von einem anderen Verein verwendet wird.

Weitere aufgeworfene Fragen, welche im Rahmen der ersten Lesung nicht abschliessend beantwortet werden konnten, waren insbesondere verfahrensrechtlicher oder organisatorischer Natur und es wird hierauf in der Stellungnahme ausführlich eingegangen.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Carola Bachmann
T +423 236 64 40

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