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ikr: Regierung genehmigt Leistungsgruppenkonzept "Zürcher Modell" als Qualitätsstandard im Rahmen der Spitalplanung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Juli 2016 das Leistungsgruppenkonzept als Instrument der Spitalplanung genehmigt.

Im Zuge der Einführung des Tarifsystems SwissDRG wurde vom Gesundheitsdepartement Zürich das schweizweit anerkannte Konzept der Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) entwickelt. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) empfiehlt die Anwendung dieses als "Zürcher Modell" bekannten Instruments der leistungsorientierten Spitalplanung. Mittlerweile wird dieser Qualitätsstandard von fast allen Kantonen als Voraussetzung für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen verlangt.

Kern des "Zürcher Modells" sind 125 Leistungsgruppen aller medizinischen Fachbereiche, an die spezifische Mindestanforderungen wie die Verfügbarkeit von Fachärzten und die Bereitschaftszeiten von Notfall- und Intensivstation gestellt werden. Voraussetzung für einen Leistungsauftrag können aber auch das Erfüllen von Mindestfallzahlen oder die Einrichtung eines Tumorboards sein.

Die Anwendung der SPLG bei der Sicherung der stationären Grundversorgung in Liechtenstein ist eine wichtige Anpassung an das Schweizer System der kantonalen Spitallisten und setzt neue Massstäbe in der Qualitätssicherung im stationären Bereich. Über die Eignerstrategie der Regierung soll auch dem Landesspital die Einhaltung des "Zürcher Modells" verbindlich vorgeschrieben werden.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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