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ikr: Abänderung des Staatspersonalgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. April 2016 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Staatspersonalgesetzes, des Besoldungsgesetzes und des Lehrerdienstgesetzes verabschiedet.

Motion

Die Motion vom 4. November 2015 zur zeitgemässen Ausgestaltung der Kündigungsbestimmungen der Staatsangestellten wurde von der Regierung zum Anlass genommen, um einige Anpassungen im Staatspersonalgesetz vorzuschlagen. Zudem soll dem Wunsch der Motionäre nachgekommen werden, soweit als möglich im Lehrerdienstgesetz die Anwendbarkeit der Regelungen des Staatspersonalgesetzes vorzusehen.

Kündigungsgründe und Leistungsdialog

Im Staatspersonalgesetz sollen insbesondere die Kündigungsgründe überarbeitet werden. Der Katalog der möglichen Kündigungsgründe soll künftig nicht mehr abschliessend sein und somit dem Staat als Arbeitgeber die Möglichkeit geben, den Verhältnissen und Entwicklungen in der Praxis besser Rechnung zu tragen. Zudem soll die Kündigung aufgrund von Leistungs- oder Verhaltensmängeln künftig stärker mit dem Leistungsdialog verknüpft werden. Die Aufwertung des Leistungsdialogs soll ermöglichen, diesen künftig stärker als Führungsinstrument einzusetzen.

Berufsausübungsverbot im Lehrerdienstrecht

Die Vorlage soll genutzt werden, die Möglichkeit der Verhängung eines verwaltungsrechtlichen Berufsausübungsverbots für Lehrpersonen einzuführen. Aufgrund der staatlichen Schutzpflicht gegenüber Schülerinnen und Schülern soll ein solches Berufsausübungsverbot bei einer schwerwiegenden Gefährdung der seelisch-geistigen oder körperlichen Integrität ausgesprochen werden können.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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