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ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Organismengesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. März 2016 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Organismengesetzes verabschiedet.

Die Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG befindet sich derzeit im Übernahmeprozess ins EWR-Abkommen. Sie räumt den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit darüber ein, ob sie den Anbau genetisch veränderter Pflanzen auf ihrem Hoheitsgebiet zulassen möchten oder nicht. Einerseits besteht im Rahmen des Zulassungsverfahrens die Möglichkeit, den Antragsteller einer Zulassung dazu aufzufordern, den beantragten geografischen Geltungsbereich so zu ändern, dass das betreffende Hoheitsgebiet vollständig oder teilweise vom Anbau ausgeschlossen ist. Andererseits ermächtigt die Richtlinie (EU) 2015/412 die Mitgliedstaaten unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen dazu, nach einer Zulassung die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um den Anbau auf dem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon zu beschränken oder zu verbieten.

Angesichts der anstehenden Übernahme der Richtlinie (EU) 2015/412 soll die nötige Rechtsgrundlage geschaffen werden, um den Anbau von genetisch veränderten Pflanzen unter den in der Richtlinie (EU) 2015/412 genannten Voraussetzungen ausschliessen, beschränken oder verbieten zu können. Konkret soll mit der Gesetzesvorlage festgelegt werden, dass die Regierung respektive das Amt für Umwelt die von der Richtlinie (EU) 2015/412 vorgesehenen Möglichkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich jeweils vollumfänglich ausschöpfen. Die Vernehmlassungsvorlage soll dem agrarpolitischen Bekenntnis zu qualitativ hochwertigen und genetisch unveränderten Erntegütern und dem Schutz der biologischen Produktion Rechnung tragen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 17. Juni 2016.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83

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