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ikr: Stellungnahme zur Abänderung des Geldspielgesetzes verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am 8. März 2016 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgetretenen Fragen betreffend die Abänderung des Geldspielgesetzes sowie weiterer Gesetze verabschiedet.

Mit den vorgeschlagenen Abänderungen des Geldspielgesetzes werden insbesondere das Zulassungssystem für Spielbanken, die Geldspielabgabe und datenschutzrechtliche Best-immungen angepasst. Die von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Zulassungssys-tems im Bereich der Spielbanken soll das bisher bestehende Verhinderungspotential durch Rechtsstreitigkeiten vermindern.

Am 4. Dezember 2015 hat der Landtag die Vorlage in erster Lesung beraten. Dabei stan-den neben allgemeinen Ausführungen zu Spielbanken und Online-Geldspielen das Zulas-sungssystem für Spielbanken sowie die Höhe und Gestaltung der Geldspielabgabe im Zentrum der Diskussionen. Im Rahmen der verabschiedeten Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und zeigt ausführlich die hohen Standards, die Spielbanken erfüllen müssen, auf. Des Weiteren enthält die Stellungnahme weitere Ausführungen zur moderaten Erhöhung der Geldspielabgabe.

Hohe Bewilligungsvoraussetzungen

Um sozialschädliche Auswirkungen, Missbrauch und Kriminalität zu verhindern, müssen Spielbanken zum Erhalt einer Bewilligung und anschliessend während des Betriebes auch unter dem neuen Bewilligungssystem hohe Anforderungen erfüllen. Eine entsprechende Qualität wird von Spielbanken sowohl im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung, bei Betriebs-aufnahme und später im laufenden Betrieb verlangt und von den Aufsichtsbehörden ge-prüft.

Angemessene Erhöhung der Geldspielabgabe

Die Regierungsvorlage sieht für Spielbanken einen progressiv gestalteten Abgabesatz von mindestens 17.5 % und höchstens 40 % des Bruttospielertrages und damit eine moderate Erhöhung des minimalen Abgabesatzes gegenüber der geltenden Rechtslage vor. Die vor-genommene Marktberechnung zeigt, dass eine massvolle Erhöhung des Basisabgabesatzes aus betriebswirtschaftlicher Sicht vertretbar ist.

Kontakt:

Name: Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Cornelia Marxer
T +423 236 61 79

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