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ikr: Abänderung der Grundverkehrsverordnung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Januar 2016 die Verordnung über die Abänderung der Grundverkehrsverordnung beschlossen.

Am 1. März 2016 tritt das vom Landtag in seiner November-Sitzung beschlossene Grundverkehrsgesetz in Kraft. Neu sind nicht mehr elf Gemeindegrundverkehrskommissionen zuständig, sondern ist das Amt für Justiz für die Durchführung sämtlicher grundverkehrsrelevanter Genehmigungsverfahren verantwortlich.

Die Unterscheidung zwischen vorlage- und genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften fällt weg. Sämtliche grundverkehrsrelevanten Rechtsgeschäfte sind zukünftig genehmigungspflichtig. Es wird ausschliesslich noch danach unterschieden, ob ein berechtigtes Interesse vorhanden sein muss oder nicht. Zudem wurde die aufgrund der Rechtsprechung bereits bestehende Möglichkeit zum Grunderwerb durch Familienstiftungen, Anstalten ohne Mitglieder und stiftungsähnliche Treuunternehmen mit Rechtspersönlichkeit ausdrücklich im Gesetz vorgesehen.

Aufgrund der genannten Abänderungen des Grundverkehrsgesetzes muss auch die Grundverkehrsverordnung entsprechend geändert und ergänzt werden. So sind insbesondere die Bestimmungen über das Verfahren und die grundverkehrsbehördliche Aufsicht anzupassen sowie Ergänzungen aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen betreffend Stiftungen, Anstalten und Treuunternehmen vorzunehmen.

Die Abänderung der Verordnung tritt am 1. März 2016 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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