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ikr: Abänderung der Steuerverordnung verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2015 eine Änderung der Steuerverordnung beschlossen. Diese Änderung sieht vor, dass der Pauschalsatz bei Wertberichtigungen auf Forderungen aus dem Inland und Ausland neu gleich hoch angesetzt wird und zwar mit 10%. Diese Regelung gilt ab Steuerjahr 2016. Weiters enthält die Verordnungsänderung kleine Anpassungen betreffend die Definition von nahestehenden Personen, die Ermittlung des modifizierten Eigenkapitals sowie die Einreichung der Steuererklärung. Diese Anpassungen gelten ab Steuerjahr 2015.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ursula Batliner-Oehry, Steuerverwaltung
T +423 236 69 72

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