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ikr: FIUG - Stellungnahme zur Abänderung des FIUG verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2015 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgetretenen Fragen betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Financial Intelligence Unit (FIUG) verabschiedet.

Die sich stetig weiterentwickelnden internationalen Standards im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung erfordern eine Anpassung der Bestimmungen über die FIU. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur konsequenten Weiterverfolgung der erfolgreichen Strategie Liechtensteins zur Abwehr von Missbräuchen des Finanzplatzes geleistet werden.

Im Rahmen der verabschiedeten Stellungnahme werden insbesondere die aufgetretenen Fragen zum Verhältnis der Liechtensteinischen Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zur schweizerischen Rezeptionsvorlage sowie Verständnisfragen zum Zusammenspiel verschiedener inländischer Behörden im Zusammenhang mit dem Datenschutz erläutert. Darüber hinaus werden ausführende Darstellungen zur Aufgabe der Stabsstelle FIU im Bereich der Erstellung von Berichten getätigt und es soll mittels Harmonisierung von Fristen im Sorgfaltspflichtgesetz und dem Marktmissbrauchsgesetz Klarheit für die Rechtsanwender geschaffen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Michael Schöb, Stabsstelle FIU
T +423 236 61 21

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