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ikr: Stellungnahme der Regierung zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Gesetz über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. September 2015 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend das Gesetz über die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes, des Beschwerdekommissionsgesetzes, des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie des Steuergesetzes aufgeworfenen Fragen genehmigt.

In seiner Sitzung vom 10. Juni 2015 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Grundverkehrsgesetzes (GVG) sowie weiterer Gesetze in erster Lesung beraten und die Vorlage grundsätzlich gutgeheissen. Die Vorlage sah vor, dass anstelle der derzeit zuständigen elf Gemeindegrundverkehrskommissionen eine einheitliche zentrale Grundverkehrskommission geschaffen wird. Anlässlich der ersten Lesung wurde jedoch deutlich, dass zwar eine Zentralisierung der Zuständigkeiten im Bereich des Grundverkehrs begrüsst wird, jedoch nicht durch Schaffung einer zentralen Grundverkehrskommission. Bevorzugt wurde von einer Mehrheit des Landtags die Ansiedlung des Grundverkehrs im Umfeld der Regierung bzw. bei der Liechtensteinischen Landesverwaltung.

Nach neuerlicher Überprüfung der Vorlage ist die Regierung nun dem Anliegen des Landtags gefolgt und will von der Schaffung einer unabhängigen landesweiten Grundverkehrskommission absehen. Die Zuständigkeit für das grundverkehrsbehördliche Genehmigungsverfahren soll neu auf das Amt für Justiz übertragen werden. Zum einen können so bestehende Strukturen genutzt und Kosten gespart werden. Zum anderen bedeutet die neue Zuständigkeit auch eine wesentliche Verfahrensvereinfachung für die Bürger. Diese können sich nämlich sowohl mit ihren grundbuchrechtlichen als auch mit ihren grundverkehrsrechtlichen Anliegen an das Amt für Justiz als einheitliche Anlaufstelle wenden. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Antragsteller sämtliche Unterlagen, die für die grundverkehrsbehördliche Genehmigung und die nachfolgende Eintragung ins Grundbuch erforderlich sind, in einem Amtsgang beim Amt für Justiz einreichen kann. Sofern die Unterlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, erfolgt nach grundverkehrsbehördlicher Genehmigung unmittelbar die Eintragung ins Grundbuch, ohne dass der Antragsteller noch einmal bei einer Behörde vorsprechen muss. Damit wird neben der Verfahrensvereinheitlichung auch eine weitere Massnahme zum Bürokratieabbau gesetzt.

Eine weitere Verfahrensvereinfachung soll durch die Aufhebung der Unterscheidung zwischen genehmigungspflichtigen und vorlagepflichtigen Rechtsgeschäften erreicht werden. Künftig sollen sämtliche grundverkehrsrelevanten Rechtsgeschäfte der Genehmigungspflicht unterliegen, wobei bei den bis anhin lediglich vorlagepflichtigen Rechtsgeschäften kein berechtigtes Interesse erforderlich ist.

Schliesslich soll die Rechtsprechung der vergangenen Jahre im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken durch juristische Personen gesetzlich verankert werden, was insbesondere der Rechtssicherheit im grundverkehrsrechtlichen Verfahren dient.

Die gegenständliche Regierungsvorlage leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Kundenfreundlichkeit und Bürgernähe sowie insgesamt zu einem Bürokratieabbau in der liechtensteinischen Landesverwaltung. Zudem dient sie der Vereinfachung und Rechtssicherheit im grundverkehrsbehördlichen Verfahren.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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