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ikr: AIA-Gesetz - Bericht und Antrag verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an der Sitzung vom 7. Juli 2015 den Bericht und Antrag zum Gesetz über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) verabschiedet.

Mit der Regierungserklärung vom 14. November 2013 hat sich Liechtenstein bereit erklärt, Vereinbarungen zum automatischen Informationsaustausch (AIA) von Steuerinformationen auf Basis des OECD-Standards mit Partnerstaaten zu verhandeln. Gegenüber dem Global Forum on Transparency and Exchange of Information (Global Forum) hat sich Liechtenstein im Oktober 2014 politisch dazu verpflichtet, erstmals im September 2017 Informationen betreffend das Kalenderjahr 2016 automatisch auszutauschen.

Unter dem AIA erstatten Finanzinstitute Meldungen über Finanzkonten an ihre nationalen Steuerbehörden, welche diese Informationen an die zuständigen Behörden der Partnerstaaten weiterleiten. Das vorliegende AIA-Gesetz dient der Umsetzung der anwendbaren internationalen Abkommen mit Partnerstaaten, die einen automatischen Informationsaustausch für Informationen über Finanzkonten vorsehen werden.

Das AIA-Gesetz regelt insbesondere die Pflichten liechtensteinischer Rechtsträger und Finanzinstitute, die Rechte und Pflichten der meldepflichtigen Personen, die Weiterleitung der Informationen durch die Steuerverwaltung, die Vertraulichkeit und den Datenschutz, die anwendbaren Verfahren, die Missbrauchsbestimmungen sowie die Strafen für Widerhandlungen.

Das AIA-Gesetz soll per 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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