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ikr: Regierung beschliesst Abänderung der Verordnung über Umfang und Leistung von Abgeltungen und Finanzhilfen im Rahmen des Waldgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Juli 2015 die Abänderung der Verordnung über Umfang und Leistung von Abgeltungen und Finanzhilfen im Rahmen des Waldgesetzes genehmigt. Auslöser für die nun beschlossenen Änderungen war, dass der Landtag in seiner Sitzung vom 10. bis 12. Juni 2015 das Gesetz über die Abänderung des Waldgesetzes beschlossen hat, wodurch die Verordnung über Umfang und Leistung von Abgeltungen und Finanzhilfen im Rahmen des Waldgesetzes entsprechend anzupassen war. Zusätzlich wird die Verordnung verständlicher bezeichnet, nämlich Verordnung über den Wald (Waldverordnung; WaldV).

Mit dem Gesetz über die Abänderung des Waldgesetzes wird unter anderem die Rechtsgrundlage geschaffen, um in Ausnahmefällen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung invasiver Pflanzen im Wald zuzulassen. Die Lagerung und Verwendung von umweltgefährdenden Stoffen im Wald ist wie bisher grundsätzlich verboten, neu kann die Regierung mit Verordnung Ausnahmen vom Verbot oder eine Bewilligungspflicht vorsehen. Die Waldverordnung legt im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngern im Wald die zulässigen Ausnahmen vom Verbot fest und führt Bewilligungspflichten ein. Mit dieser neuen Regelung soll insbesondere der akuten Gefährdung einheimischer Pflanzen durch invasive gebietsfremde Pflanzen in liechtensteinischen Waldgebieten gebührend Rechnung getragen werden.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Jeannine Preite-Niedhart, Generalsekretärin
T +423 236 60 93

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