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ikr: Abänderung der Verordnungen über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) und über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 30. Juni 2015 die Abänderungen der Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) und der Verordnung über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSV) genehmigt.

Der Landtag hat am 12. Juni 2013 eine Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie eine Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) verabschiedet. Dabei wurde eine festgestellte Überregulierung im AIFMG im Hinblick auf die Umwandlung von Investmentunternehmen in alternative Investmentfonds (AIF) beseitigt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der liechtensteinischen Fondsindustrie gestärkt. Zudem wurde eine EWR-konforme Rechtsgrundlage für die im Rahmen des AIFMG und des UCITSG tätigen Wirtschaftsprüfer geschaffen.

Für die Durchführung der Gesetzesänderungen sind Anpassungen in der jeweiligen Verordnung notwendig. Darüber hinaus wird für in der AIFMV näher geregelte AIF für qualifizierte Anleger und Smart-Fonds, welche Vertriebsformen sind, Typenfreiheit in Bezug auf die Anlagestrategie festgelegt und für AIF für qualifizierte Anleger der Vertrieb in Drittstaaten, zum Beispiel in die Schweiz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Pflicht zur Erstellung eines Anlegerinformationsdokuments (KIID) wird auf Privatanleger, welche keine qualifizierten Anleger sind, beschränkt.

Mit diesen Änderungen erfolgt eine weitere Verbesserung für eine effiziente Geschäftstätigkeit der Fondsindustrie. Die Verordnungsanpassungen werden gleichzeitig mit den Gesetzesänderungen am 1. August 2015 in Kraft treten.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Kornelia Vallaster, SIFA
T +423 236 76 99

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