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ikr: UCITS V - Vernehmlassungsbericht verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Januar 2015 die Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) sowie des Finanzmarktaufsichtsgesetzes verabschiedet.

Die Vorlage dient der Umsetzung mehrerer europäischer Rechtsakte, insbesondere der Richtlinie 2014/91/EU (UCITS V), wodurch die für den Fondsstandort Liechtenstein wichtigen europarechtskonformen Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Daneben sollen einige in der Praxis festgestellte Verbesserungsmöglichkeiten im UCITSG vorgenommen werden.

Die Umsetzung der UCITS V Richtlinie bringt eine erhebliche Erweiterung des Anlegerschutzes mit sich. Darüber hinaus werden durch die Vorlage die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch der FMA mit der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA gestärkt und entsprechend den europäischen Vorgaben umgesetzt. Eine weitere Anpassung dient der Risikominimierung, indem den Verwaltungsgesellschaften von OGAW vorgeschrieben wird, in ihre Risikomanagementsysteme den Grundsatz aufzunehmen, dass kein übermässiger Rückgriff auf Ratings von Ratingagenturen stattfindet.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Kornelia Vallaster, Stabstelle für Internationale Finanzplatzagenden
T +423 236 76 99

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