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ikr: Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2014 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz) verabschiedet.

Höhere Vergleichbarkeit der Gemeinderechnung

Das Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz verfolgt in erster Linie das Ziel, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeindehaushalte zu vermitteln. Durch die umfassende Überarbeitung der finanzhaushaltsrechtlichen Bestimmungen in Anlehnung an das Finanzhaushaltsgesetz des Landes wird die Vergleichbarkeit der Gemeinderechnungen untereinander und gegenüber der Landesrechnung deutlich erhöht.

Keine normierten Rechnungslegungsstandards

Ebenso wie auf Landesebene sieht die Regierung auch für die Gemeinden davon ab, sich zwingend einem normierten Rechnungslegungsstandard für öffentliche Haushalte anzuschliessen. Wo solche Regelungen für liechtensteinische Verhältnisse adäquat erscheinen, wurden sie in das neue Gesetz aufgenommen oder sollen auf Verordnungsstufe geregelt werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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