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ikr: Regierung plant die Umsetzung wichtiger Stossrichtungen aus der Energiestrategie 2020

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Juli 2014 einen Bericht und Antrag zum Energieeffizienzgesetz (EEG) verabschiedet, der die Umsetzung von 18 wichtigen Massnahmen der insgesamt 47 Massnahmen der Energiestrategie 2020 durch Abänderung, Weiterführung oder Neuaufnahme im EEG behandelt.

Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass die im Gesetz festgelegten Förderbeiträge und Abgaben auf Verordnungsebene und lediglich die maximalen Beiträge im Gesetz definiert werden. Dies ist eine Voraussetzung, um besser auf Marktveränderungen reagieren zu können und die Budgetziele einzuhalten. Weiter soll die auf fünf Jahre begrenzte Antragstellung auf Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen und Kraft-Wärme-Koppelung-Anlagen - auf tieferem Niveau - um weitere Jahre bis 31. Dezember 2020 verlängert werden.

Ein weiteres Ziel der Vorlage ist die Behebung des negativen Saldos des Fonds für Einspeisevergütung. Ohne Behebung droht im Jahre 2023 ein negativer Saldo zu Lasten des Landes in Höhe von CHF 20 - 35 Mio. Die Anpassung der Förderabgabe gemäss dieser Vorlage wird den Endsaldo bis 2022 ausgleichen und bis 2030 ausgeglichen halten, wodurch eine weitere Belastung des Staatshaushaltes vermieden wird.

Gleichzeitig sieht der Bericht und Antrag vor, die im Massnahmenpaket III zur Sanierung des Staatshaushalts festgelegte Grösse von CHF 1.5 Mio. im Bereich der Fördergelder für Energieeffizienzmassnahmen einzusparen, was einer Senkung der diesbezüglichen Staatsausgaben um rund 20 % entspricht.

"Die geplante Revision des EEG setzt neue Schwerpunkte in der Umsetzung der Energiestrategie 2020. Die Vorlage verbessert die Möglichkeiten für Industrie und Gewerbe, angemessen von Förderungen zu profitieren, und entlastet gleichzeitig den Staatshaushalt. Gleichzeitig verhindern wir ein zukünftiges Millionenloch im Staatshaushalt durch das rechtzeitige Anpassen der Einspeisevergütung, welche aber aufgrund der allgemeinen Strompreisentwicklung für den Konsumenten nicht ins Gewicht fallen dürfte.", unterstreicht Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer die Bedeutung der verabschiedeten Vorlage.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner, Generalsekretärin
T +423 236 64 47

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