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ikr: Vernehmlassungsbericht zur Revision der Zivilprozessordnung (Schiedsrecht)

Vaduz (ots/ikr) -

In der Regierungssitzung vom 17. Juni hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Revision der Zivilprozessordnung im Bereich des Schiedsrechts verabschiedet.

Mit dieser Teilrevision soll vor allem die Schiedsfähigkeit in Konsumentensachen neu geregelt werden. Diese bisherige Regelung liess Schiedsvereinbarungen für Konsumenten nur für bereits entstandene Streitigkeiten zu und unterwarf diese zusätzlich noch weiteren erschwerenden Voraussetzungen, welche die Anwendung von Schiedsvereinbarungen für Konsumenten in der Praxis praktisch ganz ausschloss. Weiterhin war die Anwendbarkeit dieser Bestimmung in gesellschaftsrechtlichen Sachen unklar bzw. umstritten. Mit der Teilrevision soll Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Ausserdem soll eine Bestimmung betreffend die Schiedsfähigkeit angepasst werden.

Der Vernehmlassungsbericht ist ab sofort bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 29. August 2014 unter www.rk.llv.li - Vernehmlassungen einsehbar und kann auch bei der Regierungskanzlei bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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