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ikr: Abänderung der Alpwirtschafts-Förderungs-Verordnung (AWFV)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. Mai 2014 die Anpassung der Alpwirtschafts-Förderungs-Verordnung (AWFV) beschlossen. So kann die Regierung durch die Anpassung Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von Tierseuchen ergreifen, wenn dies zur Sicherstellung einer sachgerechten, umweltschonenden und nachhaltigen Bewirtschaftung von Alpen notwendig ist. Sie kann insbesondere von der Anpassung des Besatzes und der Herabsetzung der Förderungen befristet absehen sowie Auflagen und Bedingungen vorsehen. Diese Regelung stellt eine Notfallklausel dar, die nur bei Fällen mit massiven Auswirkungen zum Einsatz kommen kann.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83

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