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ikr: Regierung passt Gebührenverordnungen an

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat die Verordnung über die Einhebung von Gebühren durch das Zivilstandsamt sowie die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Heimatschriftengesetz genehmigt.

Im September verabschiedete der Landtag das Massnahmenpaket III zur Sanierung des Landeshaushaltes. Darin vorgesehen war unter anderem eine Erhöhung der Gebühren im Bereich Heimatschriften, da die bisherigen Gebühren für Reisepässe und Identitätskarten, gemessen an Aufwand und Materialkosten, nicht kostendeckend waren. Deshalb wird die Gebühr für Liechtensteiner Reisepässe von 150 auf 250 Franken, für Identitätskarten von 80 auf 150 Franken erhöht. Der Betrag ist dabei auch in Relation zu der Gültigkeitsdauer von zehn Jahren zu setzen. Durch diese Massnahme erwartet die Regierung Mehreinnahmen in der Höhe von rund einer halben Million Franken.

Für unter Fünfzehnjährige bleiben die Gebühren bei 50 Franken für den Reisepass und 30 Franken für die Identitätskarte, sodass Familien mit Kindern von den Gebührenerhöhungen nicht übermässig betroffen sind. Das Ausländer- und Passamt macht gleichzeitig darauf aufmerksam, dass für Reisen innerhalb des Schengen-Raums (Europäische Union, Schweiz, Island und Norwegen) der Besitz einer gültigen Identitätskarte ausreicht. Einen Reisepass braucht es vor allem für Reisen, die aus dem Schengen-Raum hinausgehen.

Im Rahmen der vorgeschlagenen Abänderung wurden darüber hinaus auch die anderen in der Verordnung enthaltenen Gebühren überprüft. Dabei wurden diejenigen für Kollektivpässe, Sammelausflugscheine, Ausflugscheine und Grenzkarten gestrichen, da das Ausländer- und Passamt diese Ausweisdokumente seit dem Schengen Beitritt Liechtensteins nicht mehr ausstellt.

Landtag und Regierung befürworteten im Rahmen des dritten Sparpakets zudem eine Gebührenanpassung im Bereich des Zivilstandswesens. Die für die dortigen Amtshandlungen erhobenen Gebühren wurden seit 1995 trotz steigendem Verwaltungsaufwand und höheren Materialkosten nicht mehr angepasst und sind beispielsweise im Vergleich zur Schweiz deutlich tiefer.

Beide Verordnungsänderungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.

Kontakt:

Gebühren Heimatschriften:
Ausländer- und Passamt
Christian Blank, Leiter Bereich Heimatschriften
T +423 236 61 43

Gebühren Zivilstandsamt:
Zivilstandsamt
Hansjörg Meier, Leiter
T +423 236 69 25

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