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ikr: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Pensionsversicherung des Staatspersonals

Vaduz (ots/ikr) -

Der Landtag hat sich im Dezember 2012 und im Mai 2013 in erster Lesung mit der Vorlage zur Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS) befasst. Die Regierung hat nun in ihrer Sitzung vom 12. Juli eine Stellungnahme zu Handen des Landtages verabschiedet, welche zahlreiche Anregungen der Abgeordneten aufnimmt. Im Vergleich zur Vorlage vom Mai gehört hierzu unter anderem die Einführung eines maximal versicherten Lohnes. Zudem wird bei den Kinder- und Waisenrenten auf den Einbezug eines Sicherungsbeitrages verzichtet.

Im Landtag herrscht Einigkeit darüber, dass die Problematik der Unterdeckung der PVS und die zukünftige Ausgestaltung der betrieblichen Vorsorge für das Staatspersonal, die Lehrer sowie diverser öffentlicher Betriebe mit hoher zeitlicher Dringlichkeit gelöst werden muss. Aufgrund dessen hat die Regierung mit hoher Priorität eine Stellungnahme zur ersten Lesung des Gesetzespaketes vom Mai 2013 verabschiedet, um das Vorhaben bereits an der Septembersitzung 2013 des Landtags abschliessend behandeln zu können. "Mit der vorliegenden Stellungnahme zeigen wir, dass wir das Problem zeitnah lösen wollen, gleichzeitig aber wichtige Vorschläge und Anregungen des Landtags in die Reform einarbeiten", betont Regierungschef Adrian Hasler.

Mit der Einführung des Beitragsprimates, der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 % auf 2.5 %, der Senkung des Leistungszieles für die Aktiv-Versicherten, der Abschaffung der Spezialgesetzgebung, der Ausrichtung als Sammelstiftung und der teilweisen Ausfinanzierung der Deckungslücke, kombiniert mit einem zinslosen Darlehen, schafft die Vorlage eine zukunftsfähige Pensionsversicherung. Neu schlägt die Regierung die folgenden wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Vorlage vor:

   - Der maximal versicherbare Lohn wird auf die Höhe der 7fachen 
     maximalen AHV-Rente begrenzt. Die darüber liegenden Lohnteile 
     werden nicht mehr versichert;
   - Der Koordinationsabzug wird neu auf 100% der minimalen 
     AHV-Jahresrente - d.h. bei derzeit CHF 13'920 - festgelegt, 
     maximal jedoch bei 15% der massgebenden Jahresbesoldung;
   - Auf die Einhebung des Sicherungsbeitrags der Arbeitgeber zur 
     Äufnung der Wertschwankungsreserve der Pensionsbezüger wird 
     verzichtet;
   - Kinder- und Waisenrenten werden von der Einhebung eines 
     Sicherungsbeitrags zur Äufnung einer Wertschwankungsreserve 
     befreit;
   - Der Gesetzesvorschlag enthält keine Regelungen mehr zur 
     Zusammensetzung und Konstituierung des Stiftungsrats der neuen 
     Vorsorgeeinrichtung.

Mit den Anpassungen zum maximal versicherbaren Lohn und der Höhe des Koordinationsabzugs sinken die Lohnnebenkosten der angeschlossenen Arbeitgeber, insbesondere des Landes, relevant. Bei neu eintretenden Versicherten (ab dem 1.7.2014) wirken diese Anpassungen unmittelbar. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei den heute Versicherten eine Kürzung der anwartschaftlichen Rente nur bis zu 10% möglich, weshalb diese Massnahmen beim aktuellen Versichertenbestand erst deutlich verzögert Wirkung zeigen werden.

Neue Pensionskasse im Mittelfeld

Die Regierung hat diesen neuen Vorsorgeplan mit insgesamt neun grösseren Arbeitgebern in Liechtenstein verglichen. Der Vergleich zeigt, dass die Vorsorgelösung sowohl was die Beitragsleistungen des Arbeitgebers als auch die Gesamtrentenversorgung (1. und 2. Säule) angeht, in etwa im Mittelfeld der Vergleichsunternehmen angesiedelt ist. Als einer der grössten Arbeitgeber mit einer sehr heterogenen Arbeitnehmerschaft ist das Land darauf angewiesen, weiterhin auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Dies ist nach Ansicht der Regierung auch dann der Fall, wenn der neue Vorsorgeplan sich nicht an den attraktivsten Lösungen orientiert. In Einzelfällen, v.a. bei Stellen für hochspezialisierte Aufgaben, wird der neue Vorsorgeplan allerdings die Rekrutierung von geeigneten Personen erschweren.

Dennoch hält die Regierung diesen neuen Vorschlag als vertretbar für alle Betroffenen, das gilt auch für das Land als Arbeitgeber. Dies nicht zuletzt, weil mit diesem Projekt die Pensionsversicherung des Staatspersonals zukunftsfähig ausgestaltet wird.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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