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ikr: Verordnung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Juni 2013 die Abänderung der Verordnung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten genehmigt.

Die Organisation, Durchführung und Bewertung der Prüfung von Gefahrgutbeauftragten ist in der Verordnung über die fachliche Eignung des Gefahrgutbeauftragten geregelt. Mit diesen Aufgaben sind das Amt für Volkswirtschaft und eine Prüfungskommission betraut. Die genannten Aufgaben rund um die Prüfungsorganisation verursachten Aufwand für die Landesverwaltung und damit auch Verwaltungskosten.

Die gegenständliche Abänderung sieht im Rahmen der fachlichen Eignung und Qualifikation der Gefahrgutbeauftragten die Form der "Anerkannten Prüfungsstellen" vor, wodurch die Amtsstellen entlastet werden und jährliche Einsparungen in der Höhe von 30'000.-- Franken realisiert werden.

Die Anerkennung wird von der Regierung verfügt. Die Interessenten müssen im Vorfeld eine ganze Reihe von Zulassungskriterien (Fachkompetenz und Unabhängigkeit der Prüfungsstelle, Objektivität der Prüfung, Spezifikation der Prüfungsmodalitäten etc.) erfüllen. Die Anerkennung der Prüfungsstelle erfolgt befristet auf höchstens fünf Jahre und kann jeweils erneuert werden.

Des Weiteren werden im Rahmen der Abänderung die Anforderungen an Schulungsveranstalter sowie Form und Gegenstand der Prüfung präzisiert. Schliesslich wird im gesamten Erlass die Gliederung an die neuen Voraussetzungen angepasst; dazu wurden Überschriften neu gesetzt und die Nummerierung der Kapitel überarbeitet.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Wilfried Hauser, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 69 01

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