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ikr: Regierung verabschiedet Stellungnahme zur Abänderung des Gesetzes über die zusätzliche Beaufsichtigung von Unternehmen eines Finanzkonglomerats

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Mai 2013 die Stellungnahme an den Hohen Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung zur Abänderung des Gesetzes über die zusätzliche Beaufsichtigung von Unternehmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomeratsgesetz), des BankG und des AIFMG aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Gewährleisten der Verfassungsmässigkeit der Vorlagen

Die Übernahme der Richtlinie 2011/89/EU in das EWR-Abkommen verzögert sich. Es ist mittlerweile klar, dass sie nicht mehr bis zum geplanten Inkrafttreten der Vorlagen am 1. August 2013 abgeschlossen werden kann. Um die Verfassungsmässigkeit der Vorlagen zu gewährleisten soll nun mit der weiteren Behandlung der Bestimmungen bis zum Abschluss des Übernahmeverfahrens und zur Aufnahme der Richtlinie in das EWR-Abkommen zugewartet werden. Die übrigen Bestimmungen, die aufgrund eines anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens bei der EFTA-Überwachungsbehörde in die Vorlagen aufgenommen wurden, sollen jedoch auf das geplante Datum des Inkrafttretens verabschiedet werden. In diesem Sinne wird eine Einschränkung der Vorlagen auf diese Bestimmungen vorgenommen.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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