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ikr: Allgemeinverbindlichkeitserklärungen für verschiedene Branchen abgeändert

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. März 2013 für verschiedene Branchen die Abänderung der Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung der Gesamtarbeitsverträge genehmigt. Die Abänderungen betreffen insbesondere die Lohn- und Protokollvereinbarungen für das Jahr 2013.

Neu geregelt wurden die Mindestlöhne und andere berufstechnische Rahmenbedingungen in folgenden Branchen: Autogewerbe, Floristengewerbe, Schreinergewerbe, Detailhandelsgewerbe, Haustechnik- und Spenglergewerbe, Metallgewerbe, Elektro-, Elektronik- und Radio/TV-Gewerbe, Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, Baumeister- und Pflästereigewerbe.

Die Verordnungen treten ab sofort in Kraft und gelten bis zum Ende des Jahres 2013.

Kontakt:

Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
+423 236 60 09

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