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ikr: Abänderung des Invalidenversicherungsgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag zur Abänderung des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) sowie des Schulgesetzes verabschiedet. Die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen des IVG dienen in erster Linie einer Präzisierung, Klarstellung und Verankerung diverser Aspekte sowie einer Verlagerung der kollektiven Leistungen (Subventionen) von der IV zum Staat.

Ein erster Aspekt betrifft die Verankerung der bereits gelebten Praxis des Zahlungsrhythmus des Staatsbeitrages an die IV. Ein zweiter Aspekt betrifft die individuellen Leistungen des IVG. Diesbezüglich wird vorgeschlagen, die Einwilligung der versicherten Person zur Entbindung von der ärztlichen Geheimhaltungspflicht als verfahrensrechtliche Regelung ins Gesetz aufzunehmen. Auch wird die primäre Voraussetzung für einen Anspruch auf eine berufliche Umschulung zur Änderung vorgeschlagen. Der derzeit verankerte Mindest-IV-Grad soll aufgeweicht werden, um flexibler auf Einzelfälle eingehen zu können. Weiters wird eine Ergänzung in Bezug auf die Kompetenz zur Festlegung der Höhe der Beiträge an Hilfsmittel vorgeschlagen.

Bezüglich Verfahrensrecht wird die gesetzliche Verankerung der Möglichkeit zur Wiedererwägung im IVG angeregt.

Schliesslich wird die Aufhebung der Bestimmungen zu den kollektiven Leistungen (Subventionen) der IV vorgeschlagen und zwar insbesondere aus Gründen der Transparenz, Steuerbarkeit und Einfachheit. Die vorgeschlagene Neuregelung der kollektiven Leistungen bedingt eine marginale Anpassung des Schulgesetzes.

Kontakt:

Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
T +423 236 64 47

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