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ikr: Abänderung des Ergänzungsleistungsgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) zur Kenntnis genommen. Die von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen des genannten Rechtsaktes im Rahmen einer Teilrevision dienen der Modernisierung, d.h. einzelne veraltete Regelungen sollen aufgehoben werden und für andere Bereiche soll eine zeitgemässe Neuregelung getroffen werden.

Es handelt sich dabei um verschiedene Bestimmungen in den Bereichen Krankheit, Pflege und Betreuung. Bei dieser Gelegenheit ist auch eine Lockerung bei den damit im Zusammenhang stehenden Betreuungsgutschriften nach dem AHVG angezeigt.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 7. September 2012. Der Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Soziales
Gerlinde Gassner
T +423 236 64 47

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