ikr: Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung und dem Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein genehmigt
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni die neue Leistungsvereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein genehmigt.
Gemäss Art. 59 des am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Asylgesetzes stellt die Regierung die Betreuung der Personen sicher, welche in den Anwendungsbereich des Asylgesetzes fallen. Zu diesem Zweck schliesst die Regierung zur selbständigen Erledigung der Betreuung Leistungsvereinbarungen mit unabhängigen Dritten ab. Infolgedessen hat die Regierung in Zusammenarbeit mit dem Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein eine von beiden Parteien befürwortete Leistungsvereinbarung erarbeitet, welche von der Regierung genehmigt wurde.
Die neue Leistungsvereinbarung definiert insbesondere, welche Rahmen- und Minimalvorgaben die Flüchtlingshilfe zu erfüllen hat und welche finanziellen Mittel und Dienstleistungen die Regierung dafür zur Verfügung stellt. Die neue Leistungsvereinbarung orientiert sich an derjenigen aus dem Jahre 2002 und ersetzt diese.
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