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ikr: Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) sowie die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes für das Staatspersonal - Regierung verabschiedet Bericht und Antrag

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 27. März 2012 den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation (RVOG) sowie die Abänderung des Pensionsversicherungsgesetzes für das Staatspersonal zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Schaffung des RVOG ist ein wichtiger Teil der Regierungs- und Verwaltungsreform, da im RVOG verbesserte Strukturen und Abläufe in Regierung und Verwaltung festgeschrieben werden. Das RVOG soll das Verwaltungsorganisationsgesetz von 1973 modernisieren. Obwohl sich das Verwaltungsorganisationsgesetz über die Jahre gut bewährt hat, genügt es den heutigen gesteigerten Anforderungen nicht mehr. Das neue Gesetz soll in diesem Jahr durch den Landtag verabschiedet werden und mit der kommenden Regierungsbildung im Frühjahr 2013 das erste Mal Anwendung finden.

Agenda 2020

Die Zielsetzung einer umfassenden Regierungs- und Verwaltungsreform hat auch Eingang in die Agenda 2020 gefunden. Mit der Agenda 2020 verfolgt die Regierung unter anderem das Ziel, die innenpolitische Handlungsfähigkeit zu erhöhen. In Liechtenstein zeigen sich gemäss der Darstellung in der Agenda 2020 verschiedene Defizite des heutigen Regierungs- und Verwaltungssystems. Festgestellte Defizite betreffen unter anderem die komplizierten Strukturen in der Landesverwaltung, welche effiziente Abläufe erschweren, oder die fehlende notwendige Konstanz im heutigen politischen System. Um die innenpolitische Handlungsfähigkeit zu erhöhen, führt die Regierung im Rahmen der Agenda 2020, eine Regierungs- und Verwaltungsreform durch, welche klare Strukturen und eine kohärente Ordnung im Umfeld der Regierung schafft und unter anderem Mehrfachunterstellungen von Amtsstellen unter verschiedene Ressorts eliminiert. Diese Reform soll zu einer Strukturbereinigung der Verwaltungseinheiten führen und die verwaltungsbehördlichen Instanzenzüge reduzieren. Die Regierung will damit die Regierungsarbeit stärken, die Effizienz der Landesverwaltung verbessern, die Qualität der Aufgabenerledigung erhöhen, die Budgetdisziplin steigern, eine Reduktion der Regelungsdichte erreichen sowie das Verständnis der Landesverwaltung als Dienstleisterin erhöhen. Eine zentrale Massnahme zur Zielerreichung ist das neue Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG).

Zentraler Reformpunkt: Fünf Ministerien statt zahlreicher Ressorts

Die ursprüngliche Vernehmlassungsvorlage zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) sah eine fixe Zuteilung der aktuellen 15 Ressorts auf fünf grosse Schwerpunktressorts (Ministerien) vor. Am 13. Februar 2012 vereinbarte der Koalitionsausschuss der Vaterländischen Union und der Fortschrittlichen Bürgerpartei, nicht alle 15 Ressorts abschliessend einem Ministerium zuzuordnen, um auch auf die persönlichen Stärken eines Regierungsmitgliedes eingehen zu können. Der zentrale Punkt der Regierungsreform - die Bildung von Ministerien (Schwerpunktressorts) - konnte nach jahrelanger Diskussion somit einer Lösung zugeführt werden: Anstelle der bisherigen 15 Ressorts tritt ein Modell von fünf Ministerien.

Die fest vorgegebenen Ministerien sind:

- Ministerium für Präsidiales und Finanzen

- Ministerium für Äusseres

- Ministerium für Gesellschaft

- Ministerium für Inneres sowie

- Ministerium für Infrastruktur und Umwelt

Das neue Ministerium für Gesellschaft umfasst die heutigen Ressorts Soziales, Familien- und Chancengleichheit sowie Gesundheit. Im geplanten Ministerium für "Infrastruktur und Umwelt" sind die heutigen Ressorts Bau, Verkehr sowie das Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft beinhaltet.

Ausser dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen können jedem der verbleibenden vier Ministerien eines oder mehrere der nachfolgenden Geschäftsfelder (ehemals Ressorts) zugeordnet werden: Wirtschaft, Justiz, Bildung, Sport sowie Kultur. Dies sind Geschäftsbereiche, die eine Kompatibilität mit mehreren Ministerien aufweisen. Nach erfolgter Zuteilung ist der Name des jeweiligen Ministeriums entsprechend zu ergänzen. Mit dieser Neuregelung soll die Kontinuität erhöht werden, ohne jedoch die notwendige Flexibilität einzuschränken, um damit den persönlichen Stärken eines Regierungsmitgliedes Rechnung tragen zu können.

Gesamthaft betrachtet soll jedes Ministerium nach erfolgter Zuteilung im Vergleich zu den anderen Ministerien mehr oder weniger gleichbedeutend sein hinsichtlich Führungsspanne, Arbeitsbelastung, politischer Bedeutung und Kompatibilität mit ausländischen ministerialen Zuständigkeitsbereichen.

Weitere Elemente der Reform:

- Generalsekretäre anstelle von Ressortsekretäre

Die Einrichtung von Generalsekretariaten mit einem Generalsekretär an der Spitze in jedem Ministerium soll eine klare Struktur in den fünf Schwerpunktressorts schaffen und für Stabilität und Kontinuität sorgen. Der Generalsekretär soll auch wesentlich zur Entlastung des dem Ministerium vorstehenden Regierungsmitgliedes beitragen.

- Ausbau der Regierungskanzlei

Unter anderem leitet der Regierungssekretär die Regierungskanzlei, welche die Kanzleigeschäfte und Kanzleihilfsdienste für die Regierung besorgt. Der Regierungskanzlei werden verschiedene neue Aufgaben übertragen, so die Bereiche Information und Kommunikation sowie Protokoll der Regierung. Damit wird die Bedeutung der Regierungskanzlei in Zukunft zunehmen. Dies kommt auch mit der gegenständlichen Vorlage zum Ausdruck. Der kontinuierliche Ausbau der Regierungskanzlei zur zentralen Stabsstelle der (Kollegial)Regierung soll auch in Zukunft fortgesetzt werden, um hier die zentralen Dienste der Regierung zu konzentrieren und die Regierung bzw. die Regierungsmitglieder von weiteren Aufgaben zu entlasten.

- Generalsekretäre-Konferenz

Im Rahmen des vorliegenden Gesetzesentwurfes schlägt die Regierung mit der Einrichtung einer Generalsekretären-Konferenz eine weitere Massnahme zur Stärkung der Koordination unter den Ministerien vor. Diese Konferenz steht unter dem Vorsitz des Regierungssekretärs. Ihr gehören die Generalsekretäre der fünf Ministerien an. Die Generalsekretäre-Konferenz bereitet Ministerien-übergreifende Aufgaben vor, koordiniert die Ministerien-übergreifenden Geschäfte, soweit nicht einem Ministerium die Federführung übertragen ist, und begutachtet Vorlagen, welche die Organisation der Ministerien betrifft.

Kontakt:

Horst Schädler, Regierungssekretär,
T +423 236 60 06

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