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ikr: Abschaffung der Fürsorgekommissionen: Bericht und Antrag zur Abänderung des Sozialhilfegesetzes von der Regierung genehmigt

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Februar 2012 den Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag zur Abänderung des Sozialhilfegesetzes (SHG) genehmigt. Es geht bei der vorgeschlagenen Abänderung um die Abschaffung der Fürsorgekommissionen und gleichzeitig um die Implementierung eines anderen Systems, welches den Gemeinden ebenfalls eine entsprechende Rolle zukommen lässt.

Überholtes System der Fürsorgekommission

Mit der Durchführung des Sozialhilfegesetzes sind neben dem Amt für Soziale Dienste, der Regierung und dem Landgericht auch die Fürsorgekommissionen der Gemeinden betraut. Den Fürsorgekommissionen obliegen diverse Aufgaben im Rahmen der Sozialhilfe, besonders die Zustimmung bei der Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe. Die Zeit wie auch die Erfahrungen der Gemeinden und auch des durchführenden Amtes haben gezeigt, dass das System der Fürsorgekommission überholt ist. Die Gemeindevorsteher haben sich deshalb für die Abschaffung der Fürsorgekommissionen und für die Implementierung eines neuen Systems ausgesprochen.

Kommunaler Faktor bleibt erhalten

Die Fürsorgekommissionen sollen durch eine bestimmte Mitwirkungsfunktion der Gemeindevorsteher ersetzt werden. Mit dem vorgeschlagenen System kann erreicht werden, dass die wichtige kommunale Sicht im Bereich der Sozialhilfe bestehen bleibt. Gleichzeitig soll mit der Abänderung des Sozialhilfegesetzes das Verfahren der Gewährung von Sozialhilfe den aktuellen Anforderungen der heutigen Zeit angepasst werden.

Kontakt:

Ressort Soziales
Gerlinde Gassner, Mitarbeiterin der Regierung
T +423 236 64 47

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