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ikr: Abänderung der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am 20. Dezember 2011 die Verordnung betreffend die Abänderung der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung (BEV) genehmigt und erlassen. Damit erfolgt im Wesentlichen eine Anpassung an die Bestimmungen in der Schweiz. So wird die Nachrüstfrist für Baumaschinen der Leistungsklasse 37 bis 75 kW mit Baujahr 1999 und älter von bisher 1. April 2012 um drei Jahre auf den 1. April 2015 verlängert. Für Baumaschinen der Leistungsklasse 18 bis 37 kW gilt neu ab Baujahr 2013 ebenfalls eine Partikelfilterpflicht. Bezüglich Traktoren, die auf Baustellen und baustellenähnlichen Betrieben eingesetzt werden, wurde eine Konkretisierung vorgenommen. So gilt für solche Traktoren die Partikelfilterpflicht ab einer Leistung von mehr als 75 kW. Feine Russpartikel, wie sie von Dieselmotoren ausgestossen werden, sind krebserregend und somit eine besonders gesundheitsschädigende Komponente der Feinstaubmischung. Partikelfilter tragen zu einer deutlichen Reduktion des Dieselrussausstosses bei und sind damit ein wirkungsvoller und wichtiger Beitrag für den Gesundheitsschutz.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Andreas Gstöhl
T +423 236 61 86

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