Tous Actualités
Suivre
Abonner Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung der Verordnung zum Gewässerschutzgesetz (GSchV)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat die Verordnung zum Gewässerschutzgesetz aus Vollzugsgründen und aufgrund der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes angepasst. Konkret wurden die Bestimmungen betreffend die Verwendung von Düngern sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus der schweizerischen Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) übernommen und in einigen Punkten konkretisiert.

Mit dieser Änderung wird das Ausbringungsverbot von flüssigen Düngern während der Vegetationsruhe im Winter auf Verordnungsstufe geregelt. Die Vegetationsruhe ist für den Talraum vom 15. Dezember bis 15. Februar, für das Berggebiet vom 15. November bis 15. März festgelegt. Während dieser Zeit darf grundsätzlich keine Gülle ausgebracht werden. Gemäss der in der Gewässerschutzverordnung festgelegten Ausnahmeregelung kann das Amt für Umweltschutz das Ausbringen von Gülle während der Vegetationsruhe in ausgewiesenen Gebieten ausnahmsweise zulassen (Düngefenster). Diese Ausnahme wird nur gewährt, wenn die Witterungsbedingungen sowie die mengen- und zeitlichen Beschränkungen des Gülleaustrags sicherstellen, dass eine Gewässergefährdung vermieden wird. Laut den Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes haben die Landwirtschaftsbetriebe über eine Hofdünger-Lagerkapazität von mindestens 4 Monaten zu verfügen. Somit wird es im Normalfall nicht erforderlich sein, dass während der Vegetationsruhe Hofdünger auf die Felder und Äcker ausgebracht werden müssen.

Durch die neuen Bestimmungen der Gewässerschutzverordnung wird inskünftig die Rechtssicherheit erhöht und der Vollzug in den Bereichen Dünger, Pflanzenschutzmittel

Kontakt:

Amt für Umweltschutz,
Helmuth Kindle, Leiter
T +423 236 61 97

Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
Plus de actualités: Fürstentum Liechtenstein
  • 20.12.2011 – 15:54

    ikr: Bestellung Stiftungsrat Liechtensteinisches Landesspital für die Mandatsperiode 2012-2015

    Vaduz (ots/ikr) - Der Stiftungsrat des Liechtensteinischen Landesspitals wird für die Mandatsperiode 2012 bis 2015 wie folgt neu bestellt: Präsident: Michael Ritter, Vaduz Mitglieder: Lorenz Risch, Vaduz, Thomas Hasler, Gamprin, Michaela Risch, Vaduz Die Regierung dankt den bestellten Mitgliedern für ihre Bereitschaft, in der neuen Mandatsperiode im Stiftungsrat des ...

  • 20.12.2011 – 15:11

    ikr: Abänderung der Verordnung über das Betäubungsmittelgesetz und psychotropen Stoffe (BPSV)

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Dezember die Verordnung über das Betäubungsmittelgesetz und psychotropen Stoffe (BPSV) abgeändert. Die Verordnung vom 18. Februar 2003 über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe listet alle in Liechtenstein als Betäubungsmittel eingestuften Stoffe auf. Diese richten sich nach der schweizerischen ...

  • 20.12.2011 – 15:07

    ikr: Abänderung der Verordnung zum Betäubungsmittelgesetz

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Dezember die Verordnung zum Betäubungsmittelgesetz abgeändert. Grund für die Abänderung war die Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes, welche am 01. Januar 2012 zeitgleich mit der Verordnungsänderung in Kraft tritt. Die Verordnungsänderung berücksichtigt die Einschränkung der gesetzlichen Bestimmungen zur Abgabe von Methadon im Rahmen des ...