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ikr: Abänderung der Verordnung über das Betäubungsmittelgesetz und psychotropen Stoffe (BPSV)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Dezember die Verordnung über das Betäubungsmittelgesetz und psychotropen Stoffe (BPSV) abgeändert.

Die Verordnung vom 18. Februar 2003 über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe listet alle in Liechtenstein als Betäubungsmittel eingestuften Stoffe auf. Diese richten sich nach der schweizerischen Vorgabe der Betäubungsmittel. Die Schweiz hat seit 2003 mehrere Ergänzungen zu den Betäubungsmittel vorgenommen. Um bestehende Lücken zu füllen und mit den schweizerischen Regelungen zu harmonisieren, wurde daher die Verordnung überarbeitet und an die in Liechtenstein im Rahmen des Zollvertrags gültige Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe angeglichen.

Kontakt:

Amt für Gesundheit
Brigitte Batliner
T +423 236 73 25

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