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pafl: Erweiterte Timesharing-Konsumentenrechte

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Juli 2011 den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes über Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträge verabschiedet. Bisher sicherte eine Richtlinie aus dem Jahr 1994 die Rechte der Konsumenten, die Timesharing-Verträge abgeschlossen hatten. In der Zwischenzeit hat sich der Markt entscheidend weiterentwickelt. Um Konsumenten auch entsprechend abzusichern, wurden die Konsumentenrechte in einer neuen europäischen Richtlinie ausgeweitet.

Erweiterte Konsumentenrechte

Das neue Gesetz soll den Schutz der Konsumenten beim Abschluss von Teilnutzungsverträgen verbessern. Die neuen Timesharing-Konsumentenrechte gelten auch für Verträge mit einer Laufzeit von weniger als drei Jahren, Nutzungsrechte von Wohnwagen, Kreuzfahrtschiffen, Hausbooten und Campern sowie den Wiederverkauf und den Tausch von Timesharing-Produkten. Das Gesetz regelt Einzelheiten der vorvertraglichen und vertraglichen Information der Konsumenten sowie der Vertragsform. Konsumenten müssen mittels Formblatt über Teilnutzungsverträge aufgeklärt werden. Ferner enthält es Vorgaben zum Widerrufsrecht.

Boomende Timesharing-Branche

Timesharing bezeichnet das Recht, über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr zu einem festgelegten oder festlegbaren Zeitpunkt des Jahres eine bestimmte Zeit (z.B. eine oder mehrere Wochen) in einer Ferienunterkunft verbringen zu dürfen. Anbieter versprechen Urlaubern günstige Ferienwochen für einen längeren Zeitraum, wenn sie langfristige Wohnrechte in einem Feriendomizil oder Anteile am Unternehmen kaufen. Allein in der EU verzeichnet die Timesharing-Branche einen Umsatz von über 10,5 Milliarden Euro jährlich und schafft über 40.000 Arbeitsplätze.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Anne-Sophie Constans-Lampert
T +423 236 60 88

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