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pafl: Aufhebung der Visumpflicht für Staatsangehörige aus Albanien und Bosnien-Herzegowina ab 15. Dezember 2010

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Dezember (pafl) - Liechtenstein befreit
Staatsangehörige von Albanien sowie Bosnien-Herzegowina, die im 
Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, für Aufenthalte von 
längstens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit (innerhalb einer 
Halbjahresperiode) von der Visumpflicht. Die Regierung hat in ihrer 
Sitzung vom 7. Dezember 2010 die Verordnung über das Einreise- und 
Visumverfahren entsprechend abgeändert.
Die Regierung folgt damit dem Beschluss des Rates der Justiz- und 
Innenminister der Europäischen Union, welcher am 8. November 2010 
beschlossen hat, die Verordnung und die Liste der Drittländer, deren 
Staatsangehörige für den kurzfristigen Aufenthalt im Schengenraum von
der Visumpflicht befreit sind, anzupassen.
Liechtenstein schliesst sich damit - wie bereits im November 2009 
bei der Visumbefreiung von Mazedonien, Montenegro und Serbien - dem 
Vorhaben der Schengenmitgliedstaaten, insbesondere im Gleichschritt 
mit der Schweiz, an. So ist gewährleistet, dass durch die 
schweizerische Grenzwache an der liechtensteinisch-österreichischen 
Grenze dieselben Bestimmungen zur Anwendung gelangen wie an der 
weiteren Aussengrenze der Schweiz.
Gleichzeitig hat die Regierung nach Konsultation der Kommission 
für Flüchtlingsfragen Albanien sowie Bosnien-Herzegowina als Staaten 
bezeichnet, in denen Sicherheit vor Verfolgung im Sinne des 
Flüchtlingsgesetzes besteht. Dies bedeutet, dass in der Regel auf das
Gesuch einer asylsuchenden Person aus diesen Staaten nicht 
eingetreten wird.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch, Leiter
T +423 236 61 40

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