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pafl: Finanzierung der FMA langfristig sichern
Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 7. Dezember (pafl) - In der Sitzung vom 7.
Dezember hat die Regierung ihre Stellungnahme betreffend die 
Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des 
Sorgfaltspflichtgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Der 
Landtag hatte die Regierungsvorlage anlässlich seiner Sitzung vom 26.
November 2010 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Vorlage
war unbestritten.
Ziel der Vorlage ist es, die Finanzierung der Finanzmarktaufsicht 
(FMA) neben dem festgelegten Staatsbeitrag durch Aufsichtsabgaben und
Gebühren auf eine solide rechtliche Basis zu stellen. Die anlässlich 
der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betrafen insbesondere die 
Übernahme von Untersuchungskosten durch den Staat, welche mangels 
festgestellter Verstösse gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen nicht
den Kontrollierten auferlegt werden können, die maximale Höhe der 
Aufsichtsabgabe sowie einzelne Gebühren im Anhang zum 
Finanzmarktaufsichtsgesetz. Mit dem Ziel, den Grundsatz der hälftigen
Kostentragung durch das Land und den Finanzplatz zu verwirklichen, 
soll die maximale Höhe der jährlichen Aufsichtsabgaben für die Jahre 
2011 bis 2013 auf maximal 10 Millionen Franken festgesetzt werden.
Nachdem der Staatsgerichtshof im Sommer dieses Jahres 
Gesetzesbestimmungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz und im 
Sorgfaltspflichtgesetz als verfassungswidrig beurteilt und aufgehoben
hatte, ist die Finanzierung der FMA zurzeit nicht gesichert. Zudem 
hat ein Urteil der FMA-Beschwerdekommission zur Folge, dass die FMA 
bei Verfahren zur Feststellung des Sachverhalts die entstandenen 
Kosten grundsätzlich nicht den entsprechenden beaufsichtigten 
Finanzintermediären verrechnen kann.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Peter Beck
T +423 236 64 40

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