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pafl: Vernehmlassung zum Konsumentenschutzgesetz

Vaduz (ots)

Vaduz, 22. Juni (pafl) - Die Regierung hat den
Vernehmlassungsbericht betreffend Abänderung des 
Konsumentenschutzgesetzes genehmigt. Die Abänderung hat das Ziel, den
Konsumentenschutz durch mehr Transparenz bei der Kreditwerbung und 
Kreditvergabe europaweit einheitlich zu verbessern.
Vorteile für Konsumenten
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie soll vor allem für mehr 
Transparenz und für eine bessere Informationsversorgung der 
Konsumenten sorgen. Ziel ist es Kunden beim Abschluss von 
Darlehensverträgen besser zu schützen und für mehr Rechtssicherheit 
zu sorgen. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie hat den grossen 
Vorteil, dass endlich die unterschiedlichen Systeme beziehungsweise 
Prozesse in den verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU/EWR angeglichen
werden. "So werden dann hoffentlich die Verbraucher mehr Vertrauen 
den Kreditgebern gegenüber entwickeln", sagt 
Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer.
Kosten vergleichbar
Derzeit sind die Kostenstrukturen der angebotenen Kredite 
untereinander kaum vergleichbar. Dies wird mit der neuen Richtlinie 
behoben. Der effektive Zinssatz, den der Konsument zu zahlen hat, 
muss künftig einheitlich ausgewiesen werden. Dieser Zinssatz 
beinhaltet nicht nur die Zinsen im engeren Sinn, sondern auch 
zusätzliche Kosten, die bei einem Kreditvertrag dazukommen. "Wer 
einen Kredit aufnimmt, braucht Klarheit über die Kosten, umfassende 
Information und Vergleichbarkeit", betont Martin Meyer.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage(www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 6. September 2010.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick, Ressortsekretär
T +423 236 60 09

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