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pafl: NIS-Verordnung angepasst

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. Januar (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung 
abgeändert. Mit der Abänderung wird die Pflicht der 
Mobilfunkbetreiber aufgehoben, jährlich einen Fortschrittsbericht zu 
erstellen. In diesen Berichten musste bis anhin beschrieben werden, 
mit welchen Massnahmen der Grenzwert von 0,6 Volt pro Meter bis Ende 
2012 erreicht werden sollte. In der Volksabstimmung im Dezember 2009 
wurde der Initiative zur Aufhebung dieses ab Ende 2012 geltenden 
Grenzwertes zugestimmt. Somit bleibt der Grenzwert bei 6 Volt pro 
Meter, und die genannte Verordnungsbestimmung wurde hinfällig. 
Weiters wurde die Verordnung in verschiedenen Punkten der geänderten 
schweizerischen Rezeptionsvorlage angepasst.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle, Leiter
T +423 236 61 97

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