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economiesuisse - Effiziente Exportkontrollen auch in Zukunft
economiesuisse lehnt Anpassung des Güterkontrollgesetzes ab

Zürich (ots)

Der Export von Gütern, die sowohl für zivile als
auch für militärische Zwecke verwendbar sind ("Dual-Use"-Güter), ist 
in der Schweiz gemäss Güterkontrollgesetz (GKG) 
bewilligungspflichtig. Der Bundesrat schlägt eine Anpassung des GKG 
vor. Demnach soll der Bundesrat gesetzlich ermächtigt werden, autonom
und in Abweichung von international abgestützten 
Exportkontrollmassnahmen, eine Ausfuhrbewilligung zu verweigern. Eine
Änderung des bestehenden effizienten und strengen Kontrollregimes 
lehnt economiesuisse ab.
Die Schweiz wendet ein lückenloses und im internationalen 
Vergleich strenges Kontrollregime an. Dieses basiert auf einem 
direkten Kontakt zwischen Bewilligungsbehörde und den Unternehmen und
erfolgt nach dem Prinzip von Verzichtsempfehlungen. Die Schweizer 
Exportindustrie hat bislang ohne Ausnahme die Empfehlungen der 
Bewilligungsbehörde berücksichtigt. Dadurch konnten sämtliche, den 
Interessen der Schweiz möglicherweise zuwiderlaufende Exporte 
abgewendet werden. Sollten dennoch wesentliche Interessen des Landes 
gefährdet sein, hat der Bundesrat gemäss Artikel 184 der 
Bundesverfassung bereits heute die Möglichkeit, die Ausfuhr von 
Gütern zu verbieten. Das aktuelle Kontrollregime hat sich sehr gut 
bewährt. Es besteht keinerlei Änderungsbedarf.
Die Schweiz ist ein attraktiver Standort für den 
Hochtechnologie-Sektor. Eine Vielzahl von Firmen produziert und 
exportiert Güter wie beispielsweise Werkzeugmaschinen, die als 
"Dual-Use"-Güter bewilligungspflichtig sind. Aufgrund der sehr 
effizienten und trotzdem strengen Kontrollpraxis weist die Schweiz 
heute gegenüber anderen Ländern einen gewissen Standortvorteil auf. 
Die Anpassung des GKG würde einen Verlust an Rechtssicherheit, 
Effizienz und damit an Standortattraktivität bedeuten. Würde die 
Schweiz das Know-how dieser Speerspitze der Technologie verlieren, 
ginge wichtiges Innovationspotential mit Breitenwirkung für den 
zivilen Bereich verloren. Die Schweizer Wirtschaft fordert in ihrer 
Vernehmlassungsantwort, auf die vorgesehene Änderung der Kriterien 
für die Bewilligungsverweigerung im Güterkontrollgesetz zu 
verzichten.
Vernehmlassungsantwort abrufbar unter: www.economiesuisse.ch

Kontakt:

Peter Flückiger
Telefon: 044 421 35 35
peter.flueckiger@economiesuisse.ch

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