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pafl: Revision des Hochschulgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 6. Mai (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 5. Mai 2009 einen Vernehmlassungsbericht über die 
Teilrevision des Gesetzes über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; 
HSG) verabschiedet. Aufgrund verschiedener Entwicklungen in 
Liechtenstein selbst und der grossen Dynamik des Bologna-Prozesses 
ist in einigen Bereichen des Gesetzes vom November 2004 
Revisionsbedarf entstanden.
Im Kontext der Arbeiten an der Revision des Gesetzes wurden die 
liechtensteinischen Hochschuleinrichtungen oder hochschulähnlichen 
Einrichtungen eingeladen, ihre bisherigen Erfahrungen mit dem 
Hochschulgesetz einzubringen und Anregungen für eine Gesetzesrevision
zu machen. Die revisionsbedürftigen Bereiche sind insbesondere: 
Ausbau und wachsender Stellenwert der Weiterbildung im 
Hochschulbereich im Kontext des lebenslangen Lernens, Verpflichtung 
Liechtensteins zur Schaffung eines nationalen Qualifikationsrahmens 
für den Hochschulbereich im Rahmen des Bologna-Prozesses, Verankerung
der Mitwirkungsrechte des Mittelbaus und der Studierenden auf 
Gesetzesebene, Aufnahme des Akkreditierungswesens als Mittel der 
Qualitätssicherung und -entwicklung sowie Umsetzungsmassnahmen im 
Rahmen der Empfehlungen des Prinzipberichtes zum 
Wissenschaftsstandort Liechtenstein.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 13. Juni 2009. Der Bericht kann
im Internet unter www.rk.llv.li oder am Schalter der 
Regierungskanzlei im Regierungsgebäude bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Bildung
Simon Biedermann, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 76 68

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