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pafl: Gute Noten vom UNO-Menschenrechtsrat

Vaduz (ots)

Vaduz, 6. Mai (pafl) - Am 5. Dezember 2008 wurde die
Menschenrechtslage Liechtensteins erstmals im Rahmen der universellen
periodischen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) vom 
UNO-Menschenrechtsrat in Genf überprüft. An der Überprüfung war eine 
11 Personen umfassende liechtensteinische Delegation anwesend. Am 19.
März 2009 wurde nun der Abschlussbericht der liechtensteinischen 
Überprüfung vom Plenum des Menschenrechtsrats in seiner zehnten 
ordentlichen Session verabschiedet.
Sowohl die am UPR-Dialog mit Liechtenstein teilnehmenden Staaten 
als auch die bei der Überprüfung anwesenden internationalen 
Nichtregierungsorganisationen attestierten Liechtenstein insgesamt 
eine gute Menschenrechtsbilanz. Die Regierungsdelegationen äusserten 
sich positiv über die Anwesenheit einer hochrangigen 
liechtensteinischen Delegation. Ebenfalls positiv beurteilt wurde der
übersichtlich dargestellte und teilweise auch selbstkritisch 
gehaltene liechtensteinische Länderbericht.
Im Rahmen des UPR-Dialogs richteten die teilnehmenden Staaten auch
Fragen und insgesamt 43 Empfehlungen an die liechtensteinische 
Delegation. Diese betrafen unter anderem die teilweise mangelnde 
Gleichstellung von Frau und Mann auf dem Arbeitsmarkt, in der Politik
und vor allem in Bezug auf die Besetzung von Entscheidungspositionen 
sowie die fehlende gesetzliche Grundlage zur Registrierung 
gleichgeschlechtlicher Paare. Weitere Bedenken der Delegationen 
betrafen Fälle von Rassendiskriminierung und die Vorbeugung von 
rechtsextremen Tendenzen.
22 der 43 an Liechtenstein gerichteten Empfehlungen akzeptierte 
Liechtenstein unverändert, neun Empfehlungen hat Liechtenstein 
umformuliert und in freiwillige Verpflichtungen umgewandelt und 9 
Empfehlungen hat Liechtenstein abgelehnt. Die Begründungen zu 
Liechtensteins Reaktionen auf die Empfehlungen befinden sich im 
Abschlussbericht zu Liechtensteins Überprüfung und können auf 
www.liechtenstein.li (Rubrik Staat, Aussenpolitik, Menschenrechte) 
oder direkt auf der Internetseite des Hochkommissariats für 
Menschenrechte (www.ohchr.org) eingesehen werden.
Die nächste Überprüfung der Menschenrechtslage in Liechtenstein 
durch den UNO-Menschenrechtsrat wird in vier Jahren stattfinden. 
Liechtensteinische Nichtregierungsorganisationen und weitere 
interessierte Kreise werden in die Umsetzung der von Liechtenstein 
akzeptierten Empfehlungen einbezogen werden.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Lingg
Tel.: +423 236 60 65

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