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pafl: Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 3. März die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung 
(VZV) sowie die Weisungen betreffend Ausstellung eines 
Führerausweises im Kreditkartenformat (FAK) beschlossen. Mit den 
Änderungen wird eine EG-Richtlinie vom Juni 2008 in nationales Recht 
umgesetzt.
Sowohl in der Verkehrszulassungsverordnung wie auch in den 
Weisungen wird der Text des Führerauweis-Codes "78" angepasst. Es 
wird somit neu ausgeführt, dass eine Person, welche den Code "78" im 
Führerausweis eingetragen hat, nur Fahrzeuge ohne Kupplungspedal 
lenken darf (bisher "Fahrzeuge mit Automatikgetriebe"). Im Weiteren 
wird diese Einschränkung auch auf die Motorradkategorien (A und A1) 
ausgedehnt.
In der VZV werden zudem die in den Anhängen 10 (theoretische 
Prüfung) sowie 11 (praktische Prüfung) aufgeführten 
Mindestanforderungen angepasst. Neu werden beide Prüfungen um die 
Themen Tunnelsicherheit erweitert.

Kontakt:

Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21

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