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pafl: Schutz der Quellfassungen "Köpf" in der Gemeinde Balzers

Vaduz (ots)

Vaduz, 25. November (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 25. November 2008 die Verordnung zum Schutz der 
Quellfassungen "Köpf" in der Gemeinde Balzers genehmigt und erlassen.
Die gesetzliche Grundlage für den Schutz der Trinkwasserfassungen 
findet sich im Gewässerschutzgesetz. Danach obliegt es der Regierung,
mittels Verordnung Schutzzonen und -areale festzulegen.
Die Gemeinde Balzers hat für das von der öffentlichen 
Wasserversorgung genutzte Quellwasservorkommen "Köpf" 
hydrogeologische Abklärungen durchführen lassen. Das Amt für 
Umweltschutz hat auf der Grundlage des hydrologischen und technischen
Berichtes, des Konfliktplanes sowie des Umgrenzungsplanes der 
Schutzzonen für die Quellfassungen "Köpf" in Balzers den Entwurf 
einer entsprechenden Quellschutzverordnung ausgearbeitet.
Die Schutzzonen für die Quellfassungen "Köpf" liegen 
vollumfänglich im gebirgigen Waldareal der Bürgergenossenschaft 
Balzers am Westabhang der Mittagspitze. Die Bürgergenossenschaft 
Balzers hat den Quellschutzzonen vorbehaltlos zugestimmt. Da keine 
weiteren Grundeigentümer von der Ausweisung der Quellschutzzonen 
betroffen sind, konnte auf eine öffentliche Planauflage verzichtet 
werden. Nach der offiziellen Zustimmung durch die 
Bürgergenossenschaft Balzers hat der Gemeinderat Balzers den Entwurf 
für die Verordnung zum Schutze der Quellfassungen "Köpf" zur Kenntnis
genommen und genehmigt.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 93

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