pafl: Schutz der Quellfassungen "Köpf" in der Gemeinde Balzers
Vaduz (ots)
Vaduz, 25. November (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. November 2008 die Verordnung zum Schutz der Quellfassungen "Köpf" in der Gemeinde Balzers genehmigt und erlassen. Die gesetzliche Grundlage für den Schutz der Trinkwasserfassungen findet sich im Gewässerschutzgesetz. Danach obliegt es der Regierung, mittels Verordnung Schutzzonen und -areale festzulegen.
Die Gemeinde Balzers hat für das von der öffentlichen Wasserversorgung genutzte Quellwasservorkommen "Köpf" hydrogeologische Abklärungen durchführen lassen. Das Amt für Umweltschutz hat auf der Grundlage des hydrologischen und technischen Berichtes, des Konfliktplanes sowie des Umgrenzungsplanes der Schutzzonen für die Quellfassungen "Köpf" in Balzers den Entwurf einer entsprechenden Quellschutzverordnung ausgearbeitet.
Die Schutzzonen für die Quellfassungen "Köpf" liegen vollumfänglich im gebirgigen Waldareal der Bürgergenossenschaft Balzers am Westabhang der Mittagspitze. Die Bürgergenossenschaft Balzers hat den Quellschutzzonen vorbehaltlos zugestimmt. Da keine weiteren Grundeigentümer von der Ausweisung der Quellschutzzonen betroffen sind, konnte auf eine öffentliche Planauflage verzichtet werden. Nach der offiziellen Zustimmung durch die Bürgergenossenschaft Balzers hat der Gemeinderat Balzers den Entwurf für die Verordnung zum Schutze der Quellfassungen "Köpf" zur Kenntnis genommen und genehmigt.
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Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Mitarbeiterin der Regierung
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