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pafl: Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften stärken - Änderung im Personen- und Gesellschaftsrecht

Vaduz (ots)

Vaduz, 13. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 12. August 2008 einen Bericht und Antrag betreffend
Übernahme einer Richtlinie über die Ausübung bestimmter Rechte von 
Aktionären in börsennotierten Gesellschaften verabschiedet. Das 
Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben diese 
Richtlinie im Juli 2007 erlassen. Am 25. April 2008 hat der 
Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie in das 
EWR-Abkommen zu übernehmen.
Ziel der Richtlinie ist die Einführung bestimmter 
Mindestanforderungen, um sicherzustellen, dass Aktionäre von 
Unternehmen, deren Anteile auf einem geregelten Markt gehandelt 
werden, frühzeitig vor Generalversammlungen Zugang zu den relevanten 
Informationen erhalten und über einfache Möglichkeiten verfügen, um 
ihr Stimmrecht auch aus der Ferne auszuüben. Die Aktiensperre wird 
abgeschafft; neu sind Mindestanforderungen hinsichtlich Frage-, 
Vorschlags- und Beschlussvorlagerechten. Die Richtlinie lässt den 
Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Ausübung der in der Richtlinie 
genannten Rechte durch zusätzliche Massnahmen weiter zu erleichtern. 
Die Umsetzung der Richtlinie wird durch eine Abänderung des Personen-
und Gesellschaftsrechts erfolgen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Heino Helbock, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 74 25

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