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pafl: Erleichterung bei Verschmelzung oder Spaltung von Aktiengesellschaften - Änderung im Personen- und Gesellschaftsrecht

Vaduz (ots)

Vaduz, 13. August (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 12. August 2008 einen Bericht und Antrag betreffend
Übernahme einer EU-Richtlinie zum Erfordernis der Erstellung eines 
Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen bei der 
Verschmelzung oder der Spaltung von Aktiengesellschaften 
verabschiedet. Am 25. April 2008 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss 
beschlossen, die Richtlinie in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus 
verschiedenen Mitgliedstaaten bestimmt generell, dass eine Prüfung 
des Verschmelzungsplans durch unabhängige Sachverständige und die 
Erstellung eines Berichts der Sachverständigen für die Gesellschafter
der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften nicht 
erforderlich sind, wenn alle Gesellschafter darauf verzichtet haben. 
Demgegenüber enthält die Richtlinie des Rates betreffend die 
Verschmelzung von Aktiengesellschaften keine derartige 
Ausnahmeregelung für den Verschmelzungsplan von Aktiengesellschaften,
obwohl das europäische Recht es bei der Spaltung von 
Aktiengesellschaften den Mitgliedstaaten überlässt, eine Ausnahme für
den Spaltungsplan für Aktiengesellschaften zu gestatten.
Diese inkonsistente Rechtslage gilt es zu beseitigen. Es besteht 
kein Grund, weiterhin auf Prüfung durch einen unabhängigen 
Sachverständigen für die Aktionäre zu bestehen, wenn die Aktionäre 
einstimmig beschliessen, darauf zu verzichten. Die Umsetzung der 
Richtlinie wird durch eine Abänderung des Personen- und 
Gesellschaftsrechts erfolgen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 34

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