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pafl: Gesamtrevision des Jugendgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. Mai (pafl) - Die Regierung hat dem
Landtag einen Bericht und Antrag betreffend die Gesamtrevision des 
Jugendgesetzes und eine damit in Verbindung stehende Abänderung des 
Strafgesetzbuches unterbreitet. Das Erfordernis zur Gesamtrevision 
ergab sich aus dem gesellschaftlich-soziologischen Wandel seit 
Inkrafttreten des geltenden Jugendgesetzes im Jahr 1980 sowie den 
gesetzesimmanenten Unstimmigkeiten. Weiters musste der wesentlich 
veränderten psychosozialen Versorgungslandschaft, den veränderten 
Bedürfnissen und den heutigen Problemen Rechnung getragen werden. 
Ethische Vorstellungen, Vorstellungen über Erziehung, Kinderrechte, 
die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie den Jugendschutz 
haben sich geändert. Auch aus internationalen Entwicklungen in der 
Kinder- und Jugendpolitik ergeben sich neue Massstäbe für ein 
modernes Kinder- und Jugendgesetz. Die Organisationen mussten den 
neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Umfassende Analyse aller Argumente und Kritikpunkte
In seiner Sitzung vom April 2007 war der Landtag nicht auf die 
Gesetzesvorlage des Kinder- und Jugendgesetzes eingetreten. Die 
Diskussion der Eintretensdebatte wurde eingehend analysiert und es 
wurde eine umfassende Analyse aller Argumente und Kritikpunkte 
erstellt, welche sowohl der Regierung als auch den Fraktionen zur 
Verfügung gestellt wurde. Aufgrund der Notwendigkeit einer 
Aktualisierung der gesetzlichen Grundlage wurde die Vorlage 
überarbeitet, wobei angebrachte Kritikpunkte und Argumente soweit als
möglich berücksichtigt wurden.
Viele Anregungen und Vorschläge eingearbeitet
Der Partizipation an dieser Reform wurde von Anfang an breiter 
Raum gegeben. Jungen Menschen, Erwachsenen mit Erziehungsaufträgen 
und Verantwortung für Minderjährige sowie Fachleuten im Kinder- und 
Jugendbereich wurde vielfältig die Möglichkeit geboten, sich mit 
ihren Vorstellungen und Wünschen in den Gesetzwerdungsprozess 
einzubringen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung waren insgesamt 
positiv; viele Anregungen und Vorschläge wurden in die 
Gesetzesvorlage eingearbeitet.
Die drei Hauptstücke des Jugendgesetzes wurden beibehalten und 
durch zwei neue Kapitel ergänzt. Den Kern des neuen Gesetzes bilden 
nunmehr die Kapitel Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und 
Jugendschutz, Kinder- und Jugendförderung, Interessensvertretungen 
für Kinder und Jugendliche und Ombudsperson für Kinder und 
Jugendliche.
Bestimmungen inhaltlich bereinigt, Aufbau klarer
Die früheren Bestimmungen wurden inhaltlich bereinigt, der Aufbau 
wurde konsistenter und nachvollziehbarer gestaltet, zeitgemässere 
Begriffe wurden eingeführt und um die erforderlichen Neuregelungen 
ergänzt. Neu eingefügt wurden in das Kapitel Kinder- und Jugendhilfe 
Abschnitte über Pflegeverhältnisse zum Zweck der Adoption und 
Adoptionen im Ausland, über die Unterstützung straffälliger 
Minderjähriger sowie über private Einrichtungen der Kinder- und 
Jugendhilfe. Es werden die Voraussetzungen zur Konstituierung eines 
Kinder- und Jugendbeirates als Interessensvertretung von Kindern und 
Jugendlichen auf Landesebene geschaffen. Mit der Ombudsperson wird 
eine Schlichtungsstelle mit Überwachungsauftrag im Rahmen der 
UNO-Kinderrechtskonvention eingeführt.

Kontakt:

Ressort Familie und Chancengleichheit
Wendula Matt, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 23

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