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pafl: Abänderung des Rechtsanwalts-, des Treuhänder- und des Patentanwaltsgesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 2 April (pafl) - Die Regierung hat dem
Landtag einen Bericht und Antrag betreffend der Abänderung des 
Rechtsanwaltsgesetzes (RAG), des Treuhändergesetzes (TrHG) und des 
Patentanwaltsgesetzes (PAG) unterbreitet. Die Gesetze sollen damit 
den Anforderungen einer EWR-Richtlinie über die Anerkennung von 
Berufsqualifikationen gerecht werden.
Bereits im April und Mai 2007 waren RAG, TrHG, PAG und WPRG 
(Gesetz über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften) an 
die Vorgaben der EWR-Richtlinie aus dem Jahr 2005 angepasst worden. 
Eine Restumsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von 
Berufsqualifikationen, welche mit Beschluss des Gemischten 
Ausschusses ins EWR-Abkommen übernommen wurde, soll nun mit den 
vorliegenden Gesetzesänderungen erfolgen. Die Richtlinie tritt 
voraussichtlich im 2. Quartal 2008, nach Abschluss des 
Ratifizierungsverfahrens, in den EWR/EFTA-Staaten in Kraft, für 
welche damit gleichzeitig die Umsetzungsfrist endet.
Schwerpunkte der Gesetzesvorlagen betreffen einen stärkeren 
Automatismus der Anerkennung von Qualifikationen und eine verstärkte 
Zusammenarbeit der EWR-Mitgliedstaaten im Bereich der Anerkennung von
Berufsqualifikationen. Das Gesetz vom Dezember 2007 über die 
Anerkennung von Berufsqualifikationen 
(Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetz; BAG) findet subsidiär auf 
die Bestimmungen der Diplomanerkennung Anwendung. Es regelt Fragen 
der Anerkennung beruflicher Qualifikationen, insoweit diese nicht 
schon durch die berufsspezifischen Gesetze beantwortet werden.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Martin Frick
Ressortsekretär des Regierungschefs
Tel.: +423 236 60 09

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