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pafl: Verschiedene Verordnungen zum Strassenverkehrsrecht abgeändert

(ots)

Vaduz, 16. August (pafl) -

Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom  14. August 2007 verschiedene Verordnungen zum 
Strassenverkehrsrecht abgeändert. Als bedeutendste Änderungen werden 
der Führerscheinentzug auf die Fahrzeuge der Kategorie F ausgedehnt, 
Längsbänke in Fahrzeugen verboten, die Opfer bei Unfällen mit 
Fahrerflucht besser gestellt sowie Erleichterungen bei den 
Ausnahmefahrzeugen eingeführt.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Motorfahrzeugführerinnen und -führer, die ihren Führerausweis 
abgeben müssen, können künftig nicht mehr auf gedrosselte Fahrzeuge 
umsteigen. Mit dem Entzug des Führerscheins wird ab dem 1. Januar 
2008 zwingend auch die Fahrberechtigung für die Spezialkategorie F 
(45km/h-Fahrzeuge) entzogen. Zudem wird das Mindestalter für die 
meisten Fahrzeuge dieser Spezialkategorie auf 18 Jahre angehoben; 
namentlich die 45er-Fahrzeuge werden oft für längere Strecken 
eingesetzt, was dem Verkehrsfluss und damit der Verkehrssicherheit 
abträglich ist. Für das Führen von Landwirtschaftstraktoren und 
Baumaschinen bleibt es beim bisherigen Mindestalter.
- Um die Sicherheit der Fahrzeuginsassen zu erhöhen, werden die 
Vorschriften zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Sitzgelegenheiten 
angepasst: Ab dem 1. Januar 2008 sind Längsbänke bei neu in den 
Verkehr kommenden Fahrzeugen nicht mehr erlaubt.
- Die für Motorschlitten geltende Helmtragpflicht wird insofern 
gelockert, als das Tragen eines Schneesporthelms ("Skihelm") 
ausreicht.
- Eine Änderung soll auch die Verkehrsversicherungsverordnung 
erfahren. Bisher erhob der Nationale Garantiefonds bei Schäden, die 
durch unbekannte Motorfahrzeuge, Anhänger oder Fahrräder verursacht 
wurden - also etwa bei Fahrerflucht - in jedem Fall einen 
Selbstbehalt von 1'000 Franken. Neu soll dieser Selbstbehalt 
entfallen, wenn beim Vorfall nicht nur Sachschaden, sondern auch ein 
erheblicher Personenschaden entsteht.
- Schliesslich gelten künftig für Fahrzeuge, welche die gesetzlichen 
Masse und Gewichte überschreiten (Ausnahmetransporte), nicht mehr die
schematischen Sperrzeiten.

Kontakt:

Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 15

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