pafl: Verschiedene Verordnungen zum Strassenverkehrsrecht abgeändert
(ots)
Vaduz, 16. August (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. August 2007 verschiedene Verordnungen zum Strassenverkehrsrecht abgeändert. Als bedeutendste Änderungen werden der Führerscheinentzug auf die Fahrzeuge der Kategorie F ausgedehnt, Längsbänke in Fahrzeugen verboten, die Opfer bei Unfällen mit Fahrerflucht besser gestellt sowie Erleichterungen bei den Ausnahmefahrzeugen eingeführt.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Motorfahrzeugführerinnen und -führer, die ihren Führerausweis
abgeben müssen, können künftig nicht mehr auf gedrosselte Fahrzeuge
umsteigen. Mit dem Entzug des Führerscheins wird ab dem 1. Januar
2008 zwingend auch die Fahrberechtigung für die Spezialkategorie F
(45km/h-Fahrzeuge) entzogen. Zudem wird das Mindestalter für die
meisten Fahrzeuge dieser Spezialkategorie auf 18 Jahre angehoben;
namentlich die 45er-Fahrzeuge werden oft für längere Strecken
eingesetzt, was dem Verkehrsfluss und damit der Verkehrssicherheit
abträglich ist. Für das Führen von Landwirtschaftstraktoren und
Baumaschinen bleibt es beim bisherigen Mindestalter.
- Um die Sicherheit der Fahrzeuginsassen zu erhöhen, werden die
Vorschriften zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Sitzgelegenheiten
angepasst: Ab dem 1. Januar 2008 sind Längsbänke bei neu in den
Verkehr kommenden Fahrzeugen nicht mehr erlaubt.
- Die für Motorschlitten geltende Helmtragpflicht wird insofern
gelockert, als das Tragen eines Schneesporthelms ("Skihelm")
ausreicht.
- Eine Änderung soll auch die Verkehrsversicherungsverordnung
erfahren. Bisher erhob der Nationale Garantiefonds bei Schäden, die
durch unbekannte Motorfahrzeuge, Anhänger oder Fahrräder verursacht
wurden - also etwa bei Fahrerflucht - in jedem Fall einen
Selbstbehalt von 1'000 Franken. Neu soll dieser Selbstbehalt
entfallen, wenn beim Vorfall nicht nur Sachschaden, sondern auch ein
erheblicher Personenschaden entsteht.
- Schliesslich gelten künftig für Fahrzeuge, welche die gesetzlichen
Masse und Gewichte überschreiten (Ausnahmetransporte), nicht mehr die
schematischen Sperrzeiten.Kontakt:
Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 15