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pafl: Vielfältiger Datenschutz

(ots)

Vaduz, 10. Juli (pafl) -

Am 1. August 2007 ist das
Datenschutzgesetz seit fünf Jahren in Kraft. Der 
Datenschutzbeauftragte, Philipp Mittelberger, stellte am Dienstag, 
10. Juli 2007, seinen Jahresbericht vor. Er betont in seinem Bericht 
einleitend, dass in dieser Zeit schon einiges erreicht werden konnte,
dass jedoch nach wie vor verstärkt das Bewusstsein für den Schutz der
Privatsphäre geweckt werden muss. Der Datenschutz wird ab und zu 
missverstanden oder gar missbraucht. "Insgesamt gilt es, ein 
Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Achtung der Privatsphäre und 
entgegen gesetzten Interessen zu finden. Um dieses Ziel zu erreichen,
ist ein entsprechendes Bewusstsein in der breiten Öffentlichkeit wie 
auch bei den Daten bearbeitenden Stellen und Personen ein wichtiges 
Element", stellt der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht fest.
Gefährliches Internet
Der Schutz der Privatsphäre bei der Bearbeitung von Daten im 
Internet macht einen Teil der Bewusstseinsbildung für die Zukunft 
aus. Das Internet hat zu revolutionären positiven wie negativen 
Änderungen in der Gesellschaft geführt. Das Internet ist ein Spiegel 
des Lebens, es enthält richtige wie auch falsche oder gar 
verleumderische Angaben. Eine im März veröffentlichte Studie eines 
weltweit tätigen Unternehmens bestätigt, dass gerade für Heimanwender
der Schutz fundamental ist. Ein vorsichtiger Umgang mit Personendaten
im Internet ist somit angezeigt; auch weil insbesondere unrichtige 
Angaben kaum gelöscht werden können.
Auch im Gesundheitswesen verdient die automatisierte Bearbeitung 
von Daten Aufmerksamkeit. Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass nach
wie vor ein Bedürfnis für den rechtmässigen Umgang mit medizinischen 
Daten im Allgemeinen besteht. Deshalb wird es wichtig sein, unter 
anderem auch Richtlinien zu diesem Thema zu erarbeiten.
Schwerpunkte des vergangenen Jahres
Einer der Schwerpunkte im vergangenen Jahr war, wie im Vorjahr, 
die Information der Öffentlichkeit zu verschiedenen Themen. Zum einen
wurden auf der Internet-Seite der Stabsstelle für Datenschutz 
(www.sds.llv.li) Schulungsunterlagen zum Datenschutz verfügbar 
gemacht oder auch Tipps gegeben, wie in den Ferien möglichst wenig 
Datenspuren hinterlassen werden. Auch wurden Informationen zu den 
Bereichen Suchmaschinen im Internet, Telefonieren mit 
Internet-Technologie (VoIP), Phishing-Mails oder auch 
Dokumenten-Managementsysteme (DMS) verfügbar gemacht. Weiters wurden 
neben den Richtlinien für die Bearbeitung von Personendaten durch 
Behörden auch Richtlinien über technische und organisatorische 
Massnahmen erstellt, welche das Datenschutzgesetz fordert.
Mit dem neuen Polizeigesetz wurde ein indirektes Auskunftsrecht 
geschaffen, welches an den Datenschutzbeauftragten zu richten sein 
wird. Dies setzt eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Polizei 
voraus, bindet aber auch Ressourcen für die Auskunftserteilung wie 
Erfahrungen im benachbarten Ausland gezeigt haben. Hier wirft auch 
ein möglicher Beitritt Liechtensteins zum Schengener Übereinkommen 
seine Schatten voraus.
Die Zunahme von Videoüberwachungen, vor allem durch Behörden, ist 
auch in Liechtenstein feststellbar. Dabei ist die Einrichtung von 
Webcams mit der Videoüberwachung vergleichbar.
Vielfältige Anfragen
Die Anfragen, welche an die Stabsstelle für Datenschutz gerichtet 
werden, zeigen nach wie vor ein sehr breites Spektrum auf. So werden 
immer wieder Fragen bezüglich der Internet- und E-Mailüberwachung am 
Arbeitsplatz, der Auslagerung der Datenbearbeitung (Outsourcing), der
Bekanntgabe von Daten ins Ausland oder der Veröffentlichung von 
Personendaten im Internet gestellt. Weitere Anfragen beziehen sich z.
B. auf den Gesundheitsbereich, auf Werbung oder Spam oder darauf, ob 
das Datenschutzgesetz auch verstorbene Personen schützt. Weiters sind
Anfragen in Bezug auf Gesetzesvorhaben oder die Mitarbeit im Rahmen 
von verschiedenen Arbeitsgruppen zu nennen.
Auch international aktiv
Der Zugriff von U.S. Behörden auf Daten im Rahmen internationaler 
Bankzahlungen (Swift-Affäre) ist in ganz Europa ein Thema. Dieser 
Zugriff stellte einen der Schwerpunkte der Arbeitsgruppe der 
Datenschutzbehörden des EWR-Raumes dar. Weiters zu nennen ist 
insbesondere das Thema "Whistle Blowing", ein unternehmensinternes 
Meldesystem bezüglich möglicher Missstände. Im Rahmen der Vereinigung
der Schweizerischen Datenschutzbeauftragen wurden unter anderem auch 
für Liechtenstein wichtige Themen des Gesundheitswesens thematisiert.
Der Bericht ist auf der Homepage der Stabsstelle für Datenschutz 
unter www.sds.llv.li abrufbar oder kann bei der Stabsstelle für 
Datenschutz bestellt werden.

Kontakt:

Stabsstelle für Datenschutz
Dr. Philipp Mittelberger
Tel.: +423/236 60 91

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