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pafl: Abänderung des Erbrechts bezüglich des Pflichtteils

(ots)

Vaduz, 7. Februar (pafl) -

Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Abänderung von §773a des Allgemeinen 
Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zuhanden des Landtags 
verabschiedet. Dieser Bericht und Antrag beruht auf einer 
Gesetzesinitiative, welche im Oktober-Landtag zur Überprüfung an die 
Regierung überwiesen worden ist. §773a ABGB regelt, in welchen 
Fällen bei Erbschaften der Pflichtteil eines Kindes um die Hälfte 
reduziert werden kann und ist die Zentralnorm für die 
Pflichtteilsminderung bei mangelndem Naheverhältnis zwischen 
Elternteil und Kind. Die nun dem Landtag zur Behandlung überwiesene 
Vorlage sieht vor, das bestehende Recht derart abzuändern, dass der 
Pflichtteil eines Kindes nicht um die Hälfte reduziert werden kann, 
wenn der Erblasser grundlos den persönlichen Verkehr mit dem 
Pflichtteilberechtigten abgelehnt hat.
Gemäss geltender Gesetzeslage kann ein Elternteil den Pflichtteil 
seines Kindes auf die Hälfte reduzieren, wenn zwischen beiden 
niemals ein Naheverhältnis bestand, wie es in der Familie zwischen 
Eltern und Kindern gewöhnlich besteht. Die aktuelle Regelung 
berücksichtigt nicht, weshalb kein Naheverhältnis entstanden ist. 
Auch wenn ein Kind den Kontakt zum Elternteil gesucht hat und der 
Elternteil diesen verweigert hat, kann der Pflichtteil gemindert 
werden. Diese Bestimmung benachteiligt somit in seiner derzeitigen 
Ausgestaltung vor allem uneheliche Kinder.
Die Regierung ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene 
Gesetzesänderung dem heutigen Rechtsverständnis entspricht und 
darüber hinaus schlüssig und rechtlich konsequent ist.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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